Keine dumme Frage.
Kaufst du von privat hast du keinen GW-Anspruch ggü. dem privaten Verkäufer.
Wenn er dir den GW-Brief übergibt kannst du damit auf Gewährleistung des BMW Vertriebs hinwirken.
Kaufst du beim Händler hast du den GW-Anspruch immer gegenüber diesem.
Gegenüber der BMW AG hast du GW-Ansprüche nur, wenn du bei einer Niederlassung gekauft hast.
Die Kulanz ist unabhängig vom Vertragsverhältnis und eine freiwillige Sache. Hier brauchst du ein lückenloses grünes Digitales Serviceheft.