Alles anzeigenWas genau willst du denn beweisen müssen gegenüber der Versicherung?Wenn es versicherungstechnische Unterschiede gäbe , würde es doch garantiert in deinem Vertrag stehen dass du dein Auto nur mit RFT zu fahren hast.
Schimpf mich nen Laien aber ich glaube RFT hilft dir nur bei langsamen Verlust um dann halbwegs fahrtüchtig zu bleiben, wenn es dir bei 180 schlagartig den Reifen zerballert hilft dir soweit mir bekannt nur beten.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bestimmt, welche Zubehörgegenstände Autofahrer stets im Auto mitführen müssen. Dies betrifft folgendes:
- Verbandskasten (§ 35a StVZO)
- Warndreieck (§ 53a StVZO)
- Warnweste (§ 53a StVZO)
Von Pannenset, Ersatzreifen etc ist nichts gesetzlich vorgeschrieben. ( in Deutschland, im europäischen Ausland sieht das anders aus )
Ob das mitführen sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
mfg
Markus
Und was du mir in den Mund legst entspricht auch nicht der Realität denn dieses Zitat kommt nicht von mir:
"Mein Reifenhändler hat mir gesagt, dass man, wenn man kein Reserverad hat, eine andere Möglichkeit der unmittelbaren Mobilmachung im Falle einer Reifenpanne an Bord haben muss. Ob Polizei und/oder TÜV das haben wollen, weiß ich gerade nicht."
Habt noch eine gute Zeit und viel Spass hier miteinander