Wenn der Händler ein wirklicher Händler, sprich Gewerbetreibender ist, bist du mit dem Blanko von mobile bestens beraten. Ein Gewerbetreibende hat in diesem Fall keinen Gewährleistungsanspruch. Gekauft wie gesehen ist eine anfechtbare Formulierung weil man manche Sachen einfach nicht sehen konnte. Das Auto muss unter Ausschluss der Sachmangelhaftung verkauft werden. Damit schützt du dich auch wenn der Händler sich als Privatperson outen sollte.
In den Vereinbarungen am Vertragsende kann festgelegt werden, dass der Verkauf dem Export dient. Dsnn hörst du sicher nie mehr was von dem Wagen.
[KFKA] Kurze Frage - Kurze Antwort !
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So, da Vater jetzt einen 430d hat muss der E46 330d weg. Ein Export Händler will sich den morgen anschauen, Auto kriegt er erst nachdem wir es abgemeldet haben.
Er will einen Kaufvertrag abschließen, in dem auch "gekauft wie gesehen" stehen soll. Muss ich da auf was achten um keine Probleme im Nachhinein zu kriegen?Am besten Bastlerfahrzeug reinschreiben, dann können keine danach auftretende Mängel angefechtet werden.
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Ich habe heute meine ganzen Filter für den nächsten Kundendienst bekommen.
Kann mir jemand sagen, wieso der Luftfilter an der Unterseite noch eine Art ‚Wolle-Lage‘ hat?
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Moin,
ich würde gern Distanzscheiben bei meinen M403 Felgen verbauen, muss ich bei 10mm vorn (vielleicht nicht?) und 15mm hinten längere Bolzen verbauen?
LG
Spanky -
unbedingt!
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unbedingt!
Dass die Antwort so kurz ausfällt hatte ich nicht erwartet..
Muss ich also auch schon bei den 10mm pro Seite längere Bolzen haben? -
Unbedingt 2!
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Dass die Antwort so kurz ausfällt hatte ich nicht erwartet.. Muss ich also auch schon bei den 10mm pro Seite längere Bolzen haben?
Muss man das wirklich erklären?
Überleg doch mal so... dein Felgenflansch steht mit den Platten 10mm weiter von der Radnabe weg. Deine Schrauben sind aber immer noch gleich lang, also fehlen dir 10mm Schraubenwindung, die eigentlich weiter in der Nabe sein sollten. Würde ich nicht riskieren wollen
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Danke Kadefoe und Colum,
ich komme aus dem Hafen, dort arbeiten wir mit der 10fachen Sicherung. Weiß ich ob das bei Autos auch so ist und ob die "9fache" Sicherheit dem TÜV reicht?
LG
Spanky -
Spanky,
Du hast Schrauben (und nicht Bolzen) M14X1,25, mit denen Du die Räder befestigst. D. h. 1,25 mm Einschraubtiefe pro Umdrehung. Wenn Dir 10 mm "fehlen", hast Du 8 Gewindegänge weniger Einschraubtiefe. Da Du in der Regel ohne Spurplatten mit den Originalschrauben ca. 10+-1 Gewindegänge Einschraubtiefe hast, wird aus Deiner "10-fachen Sicherheit" auf einmal eine "2 bis 3-fache Sicherheit". Selbst bei 5 mm Verbreiterung musst Du schon längere Schrauben nehmen.Steht aber auch alles im Teilegutachten, z. B. bei H&R:
"Kontrollieren Sie die Mindesteinschraubtiefe der längeren Radschrauben:
Gewinde M12x1,25 = mind. 8 Umdrehungen = ca. 10 mm tragendes Gewinde
Gewinde M12x1,5 = mind. 6,5 Umdrehungen = ca. 10 mm tragendes Gewinde
Gewinde M12x1,75 = mind. 6,5 Umdrehungen = ca. 12 mm tragendes Gewinde
Gewinde M14x1,25 = mind. 9 Umdrehungen = ca. 12 mm tragendes Gewinde
Gewinde M14x1,5 = mind. 7,5 Umdrehungen = ca. 11mm tragendes Gewinde
Gewinde 1/2-Zoll UNF = 8,0 Umdrehungen = ca. 11 mm tragendes Gewinde"Achte aber auch darauf, dass die neuen Schrauben nicht zu lang sind. Das hatte ich mal. Schrauben fest (weil hinten am Anschlag) und Räder trotzdem lose. Fällt zwar nach 2 Metern Fahrstrecke durch extremes Geklapper der Räder auf - muss aber nicht sein.