Es ist also tatsächlich Sinn der Sache, dass ich (in meinem Fall):
1. den 440i in der BMW Welt abhole
2. das MPPSK beim Münchner BMW Authaus verbauen lasse
3. dann 250 km ohne Betriebserlaubnis (und einem damit fraglichen Versicherungsschutz) nach Hause fahre??
bzw. 2a. das Auto erst vom Hof des BMW Händlers fahren darfst wenn der TÜV das abgenommen hat und die Fahrzeugpapiere geändert wurden
ich glaub ich weis warum ich als Münchner mein Auto nicht in der Welt sondern beim Händler abhole