[KFKA] Kurze Frage - Kurze Antwort !

  • Einfacher ist glaube ich erstmal die Lüftungsgitter rauszumachen (rot) - dann kannst du reingreifen und besser den Rest wegbauen.
    Kunststoffspachtel/demontierwerkzeug ist ganz hilfreich!


    Gruß Mario

  • Ich hatte das alles schon zerlegt zum MAL tauschen - der Luftausströmer ist von innen geclipst und geht so ohne weiteres nicht raus.

    Gruß Hendric :)


    Umbau von Abgasanlagen und individuelle Endrohrblenden aus Edelstahl - bei Interesse PN


  • Der Sommer steht vor der Tür und ich will dieses Jahr von den nicht ganz so tollen RFT weg.
    Jetzt war ich bei meinem Reifenhändler und dieser traf eine Aussage die mich doch etwas stutzig macht... "Bei mordernen Fahrzeugen gehören die RFT Reifen zur Betriebserlaubsnis, man kann zwar auch normale fahren, sei dann aber ohne Versicherungsschutz unterwegs", das habe ich noch nie vorher gehört ?(


    Auf die Frage ob die RFT tatsächlich zur Betriebserlaubnis des Fahrzeuges gehört kam von der Kundenbetreuung folgendes:



    Der einzige Satz der in Bezug auf meine Frage steht ist der Letzte, nur dieser sagt eben nicht aus ob es auch erlaubt ist...


    Könnt ihr dazu was sagen?


  • Soweit mir bekannt, kannst du problemlos non-RFT Reifen montieren. Allerdings musst du dann mindestens ein Pannenset im Wagen haben.

  • Allerdings musst du dann mindestens ein Pannenset im Wagen haben.


    Wenn das die vorgeschriebene Manßnahme ist wäre es ja kein Problem. Nur muss es doch dazu eine verlässliche Regelung geben die entweder besagt: "RFT gehören zur Betriebserlaubnis", "Es können auch nicht RFT Reifen montiert werden, wenn..." oder "RFT sind nur eine Empfehlung, aber kein Teil der Betriebserlaubnis"...


    Kann es mir zwar nicht wirklich vorstellen, dass die Aussage stimmt, aber unwissentlich ohne Betriebserlaubnis unterwegs zu sein ist auch nicht so das Wahre :fail:


  • Wenn das die vorgeschriebene Manßnahme ist wäre es ja kein Problem. Nur muss es doch dazu eine verlässliche Regelung geben die entweder besagt: "RFT gehören zur Betriebserlaubnis", "Es können auch nicht RFT Reifen montiert werden, wenn..." oder "RFT sind nur eine Empfehlung, aber kein Teil der Betriebserlaubnis"...


    Kann es mir zwar nicht wirklich vorstellen, dass die Aussage stimmt, aber unwissentlich ohne Betriebserlaubnis unterwegs zu sein ist auch nicht so das Wahre :fail:


    Wie gesgat, meines Wissens nach sind die Reifen nicht Teil der Betriebserlaubins. Um sicher zu gehen, einfach beim TÜV anfragen. :thumbup: