Im Normalfall gilt: Maß der Dinge ist, was in den Papieren steht. Und zwar in deinen Papieren und nicht in irgendwelchen anderen vom gleichen Modell.
Stehen im CoC die 20" Räder (oder als zusätzliche Eintragung im Schein), dürfen sie auch gefahren werden, eben mit der weiter unten aufgeführten Auflage "kein Hängerbetrieb" (außer man lässt ablasten o.Ä. da gibt's ja etwas Lesestoff zu)
Es soll auch schon vorgekommen sein, dass gar keine 20" drin stehen und trotzdem der Hinweis zum Hängerbetrieb... Bei mir steht der Hinweis zum Hängerbetrieb drin, obwohl er keine AHK hat. Also im Zweifelsfall komplett lesen
Der Katalog ist nicht fehlerfrei. Ob der einfach sagt "nicht kompatibel", weil man sie nicht uneingeschränkt fahren darf... Umgekehrt ist "im Katalog steht kompatibel" auch kein belastbares Kriterium für "darf man fahren".