[KFKA] Kurze Frage - Kurze Antwort !

  • Im Normalfall gilt: Maß der Dinge ist, was in den Papieren steht. Und zwar in deinen Papieren und nicht in irgendwelchen anderen vom gleichen Modell.


    Stehen im CoC die 20" Räder (oder als zusätzliche Eintragung im Schein), dürfen sie auch gefahren werden, eben mit der weiter unten aufgeführten Auflage "kein Hängerbetrieb" (außer man lässt ablasten o.Ä. da gibt's ja etwas Lesestoff zu)


    Es soll auch schon vorgekommen sein, dass gar keine 20" drin stehen und trotzdem der Hinweis zum Hängerbetrieb... Bei mir steht der Hinweis zum Hängerbetrieb drin, obwohl er keine AHK hat. Also im Zweifelsfall komplett lesen ;)


    Der Katalog ist nicht fehlerfrei. Ob der einfach sagt "nicht kompatibel", weil man sie nicht uneingeschränkt fahren darf... Umgekehrt ist "im Katalog steht kompatibel" auch kein belastbares Kriterium für "darf man fahren".

  • Also 20 Zoll ist bei mir in den COC Papieren eingetragen und unten steht eben, dass bei 20 Zoll kein Anhängerbetrieb möglich ist.

  • Ja das ist korrekt. Da geht es m.E. aber weniger um die Felgen an sich, sondern um den Reifen. Auch bei 19 Zoll sind beim F30 z.B. Reifen mit anderer Tragfähigkeit als beim F31 von Werk aus aufgezogen. Bei 20 Zoll gibt es in der passenden Größe, so wie ich das sehe, nur die Tragfähigkeit 92, also bis 630kg und damit zu gering für den Hängerbetrieb. Dies resultiert denke ich aus dem geringen Querschnitt von 30.


    Also wenn du einen Hänger fahren hättest wollen, müsstest du theoretisch vorher auf 18 oder 19 Zoll wechseln mit passender Tragfähigkeit. Sonst ist 20 Zoll natürlich kein Problem ;)

    Falls es doch Reifen mit höherer Tragfähigkeit gibt, müsste man es ggf. begutachten lassen und abnehmen. Dann kommt ggf. auch wieder die Tragfähigkeit der Felge ins Spiel, welche es wieder verhindern könnte. Daher wird es pauschal ausgeschlossen von BMW, so meine Schlussfolgerung zumindest :D

    Man möge mich berichtigen...

  • Ja, so habe ich das auch verstanden, nur einige Aussagen hier im Forum und Leebmann haben mich verunsichert gehabt.

    Ich würde die AHK trotzdem gerne loswerden, also falls jmd eine braucht kriegt er es von mir geschenkt, wenn er mir die fachgerecht ausbauen kann. ^^

  • hmm, habe gerade gelesen, dass mit AHK die 20 Zoll Felgen garnicht zugelassen sind. Habe für Sommer die M405 in 20 Zoll. Im Fahzeugschein und in den COC Papieren steht: kein Anhängerbetrieb möglich bei 20 Zoll. Ich verstehe da eigentlich, dass ich kein Anhänger fahren darf, was ich auch nicht mache. Jetzt habe ich bei Leebmann meine Fahrgestellnummer eingegeben und bei den 20 Zoll Felgen steht, dass die nicht kompatibel mit meiner Ausstattung sind, eben wegen der AHK. Jetzt bin ich mega verwirrt.

    Ich hab mir per Einzelabnahme vom TÜV Süd die Freigabe für die Kombi AHK+20" eintragen lassen. Musste dafür die Hinterachslast um 20kg (?) herabsetzen lassen

  • Ja das ist korrekt. Da geht es m.E. aber weniger um die Felgen an sich, sondern um den Reifen. Auch bei 19 Zoll sind beim F30 z.B. Reifen mit anderer Tragfähigkeit als beim F31 von Werk aus aufgezogen. Bei 20 Zoll gibt es in der passenden Größe, so wie ich das sehe, nur die Tragfähigkeit 92, also bis 630kg und damit zu gering für den Hängerbetrieb. Dies resultiert denke ich aus dem geringen Querschnitt von 30.


    Also wenn du einen Hänger fahren hättest wollen, müsstest du theoretisch vorher auf 18 oder 19 Zoll wechseln mit passender Tragfähigkeit. Sonst ist 20 Zoll natürlich kein Problem ;)

    Falls es doch Reifen mit höherer Tragfähigkeit gibt, müsste man es ggf. begutachten lassen und abnehmen. Dann kommt ggf. auch wieder die Tragfähigkeit der Felge ins Spiel, welche es wieder verhindern könnte. Daher wird es pauschal ausgeschlossen von BMW, so meine Schlussfolgerung zumindest :D

    Man möge mich berichtigen...

    Tatsächlich ist es kein Problem der Reifen, sondern der Felgen. Die Einschränkung bezieht sich ja auch ausschließlich auf den F31. Beim F30 gibt es diese Einschränkung nicht. Der Grund ist, dass die 20"-Felgen eine zu niedrige Traglast aufweisen. Ich hatte mir damals (da ging das noch) von BMW das Traglastgutachten der Felgen zukommen lassen. Die Felge (Design 404) hat eine Traglast von 650kg. Der F31 allerdings eine Hinterachslast von maximal 1320kg (wenn ich micht nicht irre).

    Reifen mit passendem Traglastindex sind kein Problem. Der Traglastindex des Reifens ist nicht eintragungspflichtig, solange er mindestens die Anforderungen des zGg des Fahrzeugs erfüllt. Es müssen nur geänderte Größen eingetragen werden.


    Meine Vermutung ist, dass man die 20" auf den F30 hin berechnet hat und bei Erscheinen des F31 feststellte, dass es um 20kg nicht hinhaut. Daher kam dann diese Klausel bzgl des Anhängebetriebs in die Papiere.

  • Bei mir (F36) steht bei Achse 2: 1230kg


    Unter Anmerkung steht +110 Achse 2 bei Anhängebetrieb und bei 20Zoll kein Anhängerbetrieb möglich.

  • Kann man eigentlich dir, von Werk aus eingebaute, schwenkbare Anhängerkupplung ohne großen Aufwand demontieren? Ich will das Ding bei mir weg haben. Das stört das Gesamtbild von hinten.

    Nicht vergessen, dass du auch Ersatzteile brauchst wenn du die AHK loswerden willst.

    zb. 51127285542