Reflektoren nötig?
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Email ist raus. Info folgt.
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Reflektoren müssen eine gewisse Mindesrgröße aufweisen. Früher waren diese Reflektoren in den Rückleuchten integriert.
Da dies in den heutigen Rückleuchten nicht mehr der Fall ist, sitzen die Dinger halt seperat. -
Das hat einzig und allein diesen Grund; fällt die Beleuchtung aus, ist das Fahrzeug trotzdem noch erkennbar!
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Das hat einzig und allein diesen Grund; fällt die Beleuchtung aus, ist das Fahrzeug trotzdem noch erkennbar!
Ja das mag sein. In dem Paragraphen steht aber nix von einer Mindestgröße. zusätzlich sind, meiner Meinung nach, welche in den Rückleuchten verbaut.
Aber mal sehen was BMW dazu sagt -
Meinung, Ansichten und persönliche Einschätzingen helfen wenig wenn dir mal einer hinten drauf fährt und deine Beleuchtungsanlage nicht regelkonform ist.
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Folgendes steht im Paragraph 53 der StVZO:
(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit zwei dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind zwei zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muss in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Absatz 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.Quelle:Verkehrsportal
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Bei zweispurigen Fz. je Seite ein Reflektor in Position und Ausgestaltung wie vorgeschrieben. Das aufgrund gestalterischer Elemente die Rückleuchten die Refelktoren nicht mehr inne haben, ist ja auch bekanntermaßen erwiesen. So what ?
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Folgendes steht im Paragraph 53 der StVZO:
(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit zwei dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind zwei zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muss in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Absatz 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.Quelle:Verkehrsportal
Steht nahezu identisch auf Seite 1 ganz oben
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Meinung, Ansichten und persönliche Einschätzingen helfen wenig wenn dir mal einer hinten drauf fährt und deine Beleuchtungsanlage nicht regelkonform ist.
Da gebe ich Dir völlig Recht! Deswegen wollte ich es ja auch wissen