Ich glaube, wir dürfen nicht unsere unterschiedliche Gesetzgebung ausser acht lassen. In DE wird, wie heute Morgen erwähnt, eine Differenz von +1% bis -4% toleriert. In der Schweiz +-8%. Nichts desto trotz werde ich heute Abend wohl noch bei meinem Pneu-Dealer vorbeischauen und die Sache auf Basis CH-Gesetzgebung klären.
So ist z.B. beim ZH-Verkehrsamt unter Ziff. 5.3 geschrieben:
"Werden andere als auf der Schweizerischen-Typengenehmigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) aufgeführte Reifendimensionen montiert, darf der Abrollumfang höchstens um +/- 8 % von der typengenehmigten Version abweichen. Die Felgen-Reifenkombination muss den ETRTO-Normen entsprechen. Davon abweichende Felgen-Reifenkombinationen sind nur mit einer schriftlichen Garantie des Fahrzeug- oder Reifenherstellers zulässig. Die Geschwindigkeitsanzeige (Tacho) ist evtl. neu zu justieren. Die Reifen müssen sich für die neue Höchstgeschwindigkeit eignen."