Unterschied/Vorteile/Nachteile: BMW Leasing <=> BMW Ziel-Finanzierung

  • das gleiche, da er sich rückversichert hat ;)


    hatte auch schon an meinen 2 Vorgängerfahrzeugen Änderungen vorgenommen und die Leasingbank hat nie was gesagt, bzw. die Änderungen wurden zum Teil sogar angerechnet...

  • Es kommt ja nun immer drauf an was geändert wird.


    Ich würde jetzt die Behauptung aufstellen das 99,999% aller Änderungen entweder den Wert des Autos nicht verändern (z.B. andere Interieurleisten), oder aber rückrüstbar sind (Alufelgen, Fahrwerk). Das es immer Situationen gibt wo man genau hinschauen muss ist völlig klar. Aber die dürften die absolute Ausnahme sein.


    Ich habe schon etliche Autos finanziert und einige male geleast. In der Praxis, sprich, während der Laufzeit, gibt es nicht den geringsten Unterschied. Nur das Restwertrisiko, das ist entscheidend.


    Das Privatleute finanzieren und Geschäftsleute leasen ist ebenso Quatsch. Diese Aussage kommt daher das beim Leasing die Raten als laufende Kosten in das Geschäft eingehen, bei Finanzierung oder Kauf das gesamte Fahrzeug mit entsprechenden Nachteilen bei der Abschreibung. Wenn das Angebot passt spricht nicht das geringste dagegen, das ein Privatmann auch least.


    Grüße
    Sven

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  • Wir haben unseren F31 auch wieder geleast, auch wenn wir den Wagen definitiv nach den 3 Jahren behalten werden und das weiß der Verkäufer auch schon.



    Damals gab es gerade das Angebot seitens BMW, VK für 29,95€ + monatl. Leasingrate. Deswegen haben wir es wieder geleast, sonst hätten wir es auch normal finanziert. Wir haben einen garantierten Restwertwert und den werden wir dann nach den 3 Jahren bezahlen oder mit einer Anschlussfinanzierung begleichen.


    Bei unserem letzten Fahrzeug haben wir auch ein Privatleasing gehabt und haben ihn auch nach den 3 Jahren, zu einem vorher festgesetzten Restwert, übernommen und den Restwert beglichen. Ohne das Fahrzeug noch einmal beim Händler vorzuführen und überprüfen zu lassen. Ging alles ohne Probleme per Telefon.

  • Der Vorteil für Selbständige beim leasen ist, dass die enthaltene MwSt der leasingrate von der Vorsteuer abgezogen werden kann. Sprich bei einer Rate von € 500 erhält ein selbständiger schon mal €95 direkt wieder bei der Umsatzsteuer zurück. Und der Rest ist dann betriebsausgabe und schmälert den Gewinn und damit die Einkommenssteuer. Beim finanzieren kann zwar die Rate als betriebsausgabe angesetzt werden, die MwSt vom Kaufpreis allerdings nicht. Deswegen ist Leasing für Gewerbe lukrativer.


    Bei mir als Privatperson hätte ich bei 25.000 km jhl. Fahrleistung €520 leasingrate bezahlt. Die Finanzierung mit 5.000 Anzahlung und ne erstarre nach 3 Jahren von 17000 Euro ist da mit 420€ mtl doch ne andere Hausnummer. Hab aber auch nen super Zins von 2,2% bekommen.


    Gruß


    Martin



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  • Erst einmal musst du dem Finanzamt plausibel machen, dass in deinem Gewerbe ein Fahrzeug überhaupt notwendig ist, um es als Betriebsausgabe geltend machen zu können.
    Wenn dem so ist, kannst du auch die MWST ziehen bzw. sie dir über die Vorsteuer zurückholen.
    Dann versteuerst du den Geldwerten Vorteil, entweder durch die 1% Regel oder du führst ein Fahrtenbuch.


    Daher ist es völliger Quatsch, dass sich Leasing nur für Geschäftsleute lohnt, zumal mittlerweile auch seit mehreren Jahren Kilometerleasing auch für Privatleute angeboten wird!


  • Fast richtig ;)


    Beim Leasing ist die Rate Betriebsausgabe, MwSt. kann selbstredend gezogen werden. Auch eine Anzahlung ist Betriebsausgabe. Daher kann es schonmal sinnvoll sein Ende Dezember noch einen neuen Wagen zu leasen und diesen hoch anzuzahlen statt einen Teil der Anzahlung dem Staat in Form von versteuertem Einkommen zu überweisen. Sofern man mit dem Gewerbe denn auch Geld verdient.


    Beim Kauf muss der Wagen gleich bezahlt werden (wobei die Steuer natürlich erstattet wird) und der Wert des Wagens wird dann auf 6 Jahre verteilt abgeschrieben, d.h. jeweils 1/6 wird jedes Jahr vom Gewinn abgezogen und ist nicht als solcher zu versteuern.


    Wer den Wagen dann mit einer Finanzierung kauft der erhöht das Fremdkapital in seinem Unternehmen und verschlechtert so sein Basel 3 Rating bei seiner Bank. Bei Leasing gehört ihm der Wagen nicht, er hat kein Darlehn, also auch keine Veränderung des Ratings bei etwa gleichen Ausgaben.


    LG

  • Unser Steuerberater hat's mir so erklärt, dass der Vorsteuerabzug bei leasing möglich bei Finanzierung aber nicht möglich ist. Werd ihn nochmal fragen, wenn meine Frau irgendwann mal nen Mini kauft. ;)



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  • Doch ist definitiv möglich bei Finanzierung.


    Unterschied: Beim Leasing kann von der Anzahlung und von jeder einzelnen Rate die Vorsteuer gezogen werden. Dazu kann die Anzahlung und jede Rate einzeln steuerlich als Ausgaben angesetzt werden.


    Bei der Finanzierung hast du dem Finanzamt gegenüber das Fahrzeug gekauft. Du ziehst also sofort die Vorsteuer vom gesamten Auto raus (nicht nur von einer eventuellen Anzahlung), die monatlichen Raten sind aber steuerlich so gut wie irrelevant. Du setzt dann nur, wie geschrieben, 1/6tel des Kaufpreises pro Jahr an, quasi AfA :) an. Was halt doof ist wenn du das Fahrzeug nur 3 Jahre fahren willst :). Verkaufst du das Auto nach 3 Jahren, hast du Gewinn gemacht mit allen steuerlichen Konsequenzen.


    Evtl. mal über einen richtigen Steuerberater nachdenken? ;)


    Grüße
    Sven

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