Unterschied/Vorteile/Nachteile: BMW Leasing <=> BMW Ziel-Finanzierung

  • hi.


    Kann mir mal wer die Unterschied/Vorteil/Nachteil näher bringen, ich ging immer davon aus das Firmen/Unternehmer "leasen" und Privatleute "finanzieren".


    bei beiden Möglichkeiten ist doch quasi das selbe Prozedere:
    1. Anzahlung
    2. monatliche Raten
    3. Schlusszahlung/Restzahlung


    vg. tobi

    Dieser Beitrag wurde bereits 324 mal editiert, zuletzt von »nickxson« (5. April 2017, 19:40)

  • Beim Leasing musst du den Wagen doch zurückgeben nach der Laufzeit. Dann darfst du noch ggf. Kratzer, Beulen, etc. zahlen. Ab und wann gibt es Aktionen wo du z.b. noch die Versicherung für paar Euro im Monat dazubekommst.


    Bei der Finanzierung musst du den Wagen nicht zurückgeben nach der Laufzeit und kannst einfach eine Anschlussfinanzierung abschließen. Hast du aber nach der hälfte der Laufzeit keinen Bock mehr auf den Wagen, kannst du diesen verkaufen, beim Leasing kommst du nicht einfach so raus.


    Die Zielfinanzierung berechnet den Restwert nach der Laufzeit auch anhand der Kilometerleistung, ähnlich wie Leasing. Wenn du aber weißt, du willst den Wagen weiterfahren nach 3 Jahren, dann lässt du den Raten bei der Finanzierung einfach mit 10.000km p.a. berechnen und hast dann günstigere Raten. Aber dann muss man beachten, dass man nach der Laufzeit eine Restrate z.b. von 30.000 Euro aber einen Wagenwert von 25.000 Euro, wenn man deutlich mehr Kilometer gefahren ist.


    Eine Anschlussfinanzierung musst du nicht bei der BMW Bank abschließen, wenn du einen guten Kurs bei einer anderen Bank bekommst, kannst du auch dahin gehen. Wie das beim Leasing aussieht mit Vorverkaufsrecht usw. kenne ich mich nicht im Detail aus, ich hatte bisher immer Zielfinanzierungen.

  • Der eigentliche Unterschied, um mal Details wegzulassen:


    Leasing: Restwertrisiko bei der Bank


    Finanzierung: Restwertrisiko beim Kunden



    Alles andere ist Blabla. Natürlich kommt man auch aus dem Leasing raus. Natürlich wird der Händler den Leasingrückläufer dem Kunden anbieten (Ausnahmen bestätigen natürlich diese Regel).


    Grüße
    Sven

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  • ...was in der Praxis belanglos ist.


    Grüße
    Sven

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  • Beim Leasing musst du den Wagen doch zurückgeben nach der Laufzeit.

    und wenn man ihn behalten will, wird dann im Nachhinein erst festgelegt zu welchem Restbetrag man ihn kaufen kann?

    Dieser Beitrag wurde bereits 324 mal editiert, zuletzt von »nickxson« (5. April 2017, 19:40)

  • Das kommt auf dein Verhandlungsgeschick mit dem Händler an.


    Grundsätzlich geht das Auto nach der Leasinglaufzeit in den Besitz des Händlers über. Der kann damit machen was er will. Es dürfte aber im Interesse des Händlers sein, das Auto möglichst geräuschlos weiterverkaufen zu können, und da drängt es sich quasi auf das Auto dem Leasingnehmer zum Restwert zu verkaufen, ggfs. mit einem kleinen Aufschlag für das Handling/Garantie etc.


    Ausnahme: Der Restwert liegt weit über dem Bankwert. Dann könnte sich der Händler querstellen.


    Grüße
    Sven

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  • Zitat

    ...was in der Praxis belanglos ist.


    Grüße
    Sven


    Stimmt nicht ganz. Willst du Bsp. Umbauten, tuning o.ä. durchführen spielt das definitiv eine Rolle in der Praxis. Ebenso was für eine Versicherung Du auswählen kannst oder musst.


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  • mein Verkäufer meinte, sofern ich es in einer Fachwerkstatt machen lasse und die Umbauten das Auto nicht abwerten (z.B. die Sportsitze gg. Bierkisten tauschen) sind Umbauten generell erstmal zulässig.