Spurverbreiterung F31 Touring m. Sternspeiche M 403

  • Hallo zusammen, habe mir für meinen F31 auch die M 403 (VA: 225/40 R19 89 Y 8Jx19 H2 36 ET und für die HA: 255/35 R19 92 Y 8,5Jx19 H2 47 ET) gekauft. Nun möchte ich Eibach Spurverbreiterungen VA 20 und HA 30 verbauen. Auf der Eibach Seite habe ich auch die passende ABE gefunden, dort sind auch meine Räder aufgelistet, muss ich die Spurverbreiterungen dann noch eintragen oder reicht es die ABE mitzuführen?
    Hier ist die ABE und hier die Spurplatten


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  • Wen interessiert die "Dicke" des Gutachtens? Musst du nach der Abnahme ja nicht mit dir rumfahren, falls es dir um das Mehrgewicht geht :D
    Abgesehen davon brauchst du 85% des Dokuments nichtmal zum TÜV mitnehmen, da nur Gutachten selbst und der Anhang für das jeweilige Fahrzeug (2-3 Seiten) relevant ist.


    Und eloxiert sind alle Platten namenhafter Hersteller, auch die Eibach (erste Seite Gutachten, letzte Tabellenzeile). Gänzlich ohne Korrosionsschutz ist dann doch eher selten.


    Nichts gegen die SCC, aber die Argumente sind Schwachsinn ;)

  • Da hast du schon recht, SCC war jetzt halt einfacher weil man nicht das ganze Gutachten durchforsten muss und preislich sind beide exakt gleich teuer...


    Wobei es bei SCC schon Unterschiede gibt in den Spurverbreiterungen (bei Eibach hingegen sind wohl alle eloxiert):


    System 2 - Durchstecksystem mit 2-facher Zentrierung
    Beschichtung: unbeschichtet (Alu Natur)


    System 2 Silber Eloxiert
    Silber eloxierte Ausführung System 2E - Durchstecksystem mit 2-facher Zentrierung
    Besonderheit: Die silberne Eloxalbeschichtung verleiht den Scheiben nicht nur eine edle Optik, sondern macht sie durch den Schutz gegen Salz und Schmutz auch Winterfest!

    • Beschichtung: silber eloxiert
  • Guten Morgen,


    ich habe mir ebenfalls folgende Scheiben besorgt - Vorderachse 20mm / Hinterachse 30mm


    F31 / 330i
    Felgen M-403 mit Standardbereifung
    KW Gewindefahrwerk auf tiefstes TÜV-Maß gestellt (325mm Nabenmitte / Kotflügel)



    Bevor ich damit zum TÜV fahre, habe ich den Verschränkungstest selbst durchgeführt.


    Hinten sollte das passen, habe lediglich die Innenverkleidung (das Filzzeugs) am Blech fixiert, da der Reifen daran geschliffen hatte.


    Vorne passt das solange man nicht lenkt :)


    Nun zu den Fragen:
    - Wird bei diesem Test gelenkt
    - Wird in beide Richtungen gelenkt? (Es macht einen Unterschied ob ich das belastete Rad als kurven inneres oder äußeres Rad lenke) In der Praxis ist natürlich das kurven äußere Rad das Rad welches stärker einfedert.
    - Macht es beim Verschränkungstest wirklich keinen Unterschied ob ein Fahrzeug eine Tieferlegung hat oder nicht? Wenn ich mir vorstelle, die nicht belasteten Räder würden das Auto ein paar cm weiter oben halten, dann wäre doch da mehr Luft bei den verschränkten Rädern, oder nicht?


    Ich muss nicht zwingend auf der eingestellten Höhe bleiben, denn ich muss ohnehin Fahrwerk und Scheiben noch eintragen lassen.
    Ziel ist den Radkasten, mit diesen Rädern, möglichst auszufüllen, ohne Karosseriearbeiten.
    Wenn der Karren hierfür etwas weiter hoch muss, damit die Scheiben funktionieren, wäre das kein Thema. Am Ende sieht das wohl besser aus als tief und schmal.
    Nur hierfür fehlen mir für oben gestellte Fragen noch die Antworten.


    Ich hoffe es kann mich jemand erleuchten.


    Vielen Dank vorab.


    Gruß
    Alex

  • Also wir haben das in der Werkstatt früher (Porsche Tuner) mit dem Tüv zusammen bei uns im Haus gemacht.
    Die Freigängigkeit wurde immer im voll eingefederten Zustand (z.b. HL und VR eine alte Felge verkehrt herum unter das Rad gelegt und die Bühne abgelassen bis der Wagen quasi nur noch auf den 2 Rädern steht) und an der Vorderachse natürlich auch bei Volleinschlag der Räder gemessen! Manche Prüfer wollten dann noch so viel Luft dazwischen das sie mit drm Finger durchkommen. Unser Prüfer hat es abgenommen wenn wir einen dünnen Karton (z.b. Luftfilterverpackung) durchbekommen haben. Liegt also auch viel am Prüfer.


    Aber wenn es bei dir nur in Geradeaus Stellung nicht schleift wird das so mit Sicherheit nicht abgenommen.

  • Danke Sebi84 für deine Antwort.
    Doch leider geht mir daraus noch nicht hervor ob hierbei in beide Richtungen gelenkt wird.
    Weiß das jemand? Ich denke das ist auch vom Prüfer abhängig.
    Ich meine aber schon dass es eigentlich in beide Richtungen frei lenkbar sein sollte. Auch wenn in der Kurvenfahrt das innere Rad theoretisch nicht einfedert, kann durch Unebenheiten oder auch wenn man doch mal einen höheren Bordstein hochklettern muss, das kurven innere Rad zum Problem werden.


    Könnt ihr mir sagen welchen Reifen (Marke/Bezeichnung in Standardgröße) ihr in der Kombination fahrt?
    Vielleicht habe ich ausgerechnet einen breit ausfallenden Reifen erwischt, weshalb es bei mir mit 10 mm Scheiben vorne nicht passt.


    Danke
    Gruß
    Alex

  • Ja, wurde immer in beide richtungen gelenkt. Also einmal VL und HR eingefedert und Lenkeinschlag in beide richtungen geprüft und das gleiche
    nochmal mit VR und HL. So ist dann eben gewährleistet das es, bei egal welcher Fahrsituation, eben nie schleifen kann.

  • Und wenn nur in eine Richtung gelenkt werden würde, würdest du dann mit dem Wissen fahren, dass du ab sofort keine engen Linkskurven mehr fahren solltest und besser 3x rechts abbiegst oder wir darf man die Frage verstehen ?(