Prinzipiell ist die HJS doch Eintragungsfrei da sie als Ersatzteil gewertet wird. So steht es zumindest in meinem Beiblatt. Klar, wenn zu laut dann zu laut.
Prinzipiell ja, aber für die Fragestellung nicht zutreffend.
Änderungen eines Bauteils der Abgasanlage sind immer abnahmepflichtig, wenn beeinflussende Komponenten sich nicht mehr im Serienstand befinden.
Bedeutet:
Nur ECE Downpipe + ECE Auspuff ohne Leistung => OK
ECE Downpipe + EG/EWG/Teilegutachten Auspuff => In jedem Fall ist eine Änderungsabnahme nach §19.2 StVZO notwendig.
ECE Downpipe + Leistungssteigerung => In jedem Fall ist eine Änderungsabnahme nach §19.2 i.V.m §21 StVZO notwendig.
Das MPPSK hat aber 1.) eine geänderte Abgasanlage mit Teilegutachten und 2.) eine geänderte Motorleistung mit Teilegutachten => Änderungsabnahme nach §19.2 i.V.m §21 StVZO notwendig.
Gutachten dafür gibt es keins auf dem Markt, da die Kombination einer 300-Zellen Downpipe + MPPSK Auspuff die Fahrgeräuschmessung nicht einhält. (Klugscheißer mögen das Gegenteil mit einer amtlichen Prüfung nachweisen)
Zwielichtige Eintragungen gibt es immer wieder, hilft aber gar nichts. In einer etwaigen Kontrolle kann es bei einer Standgeräuschmessung Probleme geben. Denn wenn zu laut, dann zu laut (und Stilllegung durch spätere Prüfung durch den TÜV).
Falls du es trotzdem versuchen möchtest, dann kann dir nachfolgende Antwort die Kosten nennen:
Dein Prüfer kann dir da helfen.
Er soll’s ja auch eintragen…