Achso, man sieht die Löcher ja auf der Außenseite recht deutlich.
Also entweder hat so ein Teil die Löcher, oder ich müsste basteln - was ich eher nicht möchte. Richtig? Meine ich hätte bei der ganzen Suche mal etwas von rausstanzen gelesen…
Achso, man sieht die Löcher ja auf der Außenseite recht deutlich.
Also entweder hat so ein Teil die Löcher, oder ich müsste basteln - was ich eher nicht möchte. Richtig? Meine ich hätte bei der ganzen Suche mal etwas von rausstanzen gelesen…
an einem meiner vorherigen BMW´s habe ich einen Schaden an der Heckstoßstange günstig wie folgt behoben:
gebrauchte sehr billige andersfarbige Stoßstange von Ebay abgeholt, diese in der Fahrzeugfarbe lackieren lassen und selbstständig montiert
Hat mich alles zusammen ca 350€ gekostet
Gruß
dergd
Stoßfänger muss neu, Heckblech ist wahrscheinlich auch beschädigt.
D.h auch, beim Verkauf musst den als Unfallwagen angeben.
solang kein Blech betroffen ist, wird das niemals als Unfallwagen angegeben!
Ab 750€ Schaden muss es meine ich als Unfallschaden angegeben werden. Und die 750€ gelten vermutlich nicht für Gebrauchtteile oder ähnliches, sondern eher was es kostet, wenn man einen Kostenvoranschlag erstellen lässt etc. Aber das müsste der Themenersteller lieber selbst nochmal prüfen.Kann schwierig werden. Ich würde es in jedem Fall angeben, um auf nummer sicher zu gehen. So viel Transparenz gehört für mich beim Autoverkauf dazu. Die meisten wird es vermutlich auch gar nicht stören, solange nichts schwerwiegendes beschädigt ist. Und es gibt nachher keine Überraschungen.
nein so meinte ich das nicht... natürlich gibt man als privater Verkäufer an, das man einen Rempler beim Einparken hatte.. das ist ja was anderes als nen Unfalle bei Tempo 30 oder 50
Ich meinte das z.B. der Hersteller bei einem solchen "Schaden" niemals das zu veräußernde Fahrzeug als Unfallwagen angeben würde (im Autohaus)!
solang kein Blech betroffen ist, wird das niemals als Unfallwagen angegeben!
Das Heckblech ist ein eingscheißstes Karosserieteil und so wie der Stoßfänger aussieht, gehe ich davon aus, das das auch beschädigt ist. Wenn der neue oder auch gebrauchte Stoßfänger drann ist, siehst das aber nicht mehr. Trotzdem ist das dann ein Unfall Fahrzeug. Alleine den Stoßfänger würde ich auch nicht als Unfall angeben
Ab 750€ Schaden muss es meine ich als Unfallschaden angegeben werden. Und die 750€ gelten vermutlich nicht für Gebrauchtteile oder ähnliches, sondern eher was es kostet, wenn man einen Kostenvoranschlag erstellen lässt etc. Aber das müsste der Themenersteller lieber selbst nochmal prüfen.Kann schwierig werden. Ich würde es in jedem Fall angeben, um auf nummer sicher zu gehen. So viel Transparenz gehört für mich beim Autoverkauf dazu. Die meisten wird es vermutlich auch gar nicht stören, solange nichts schwerwiegendes beschädigt ist. Und es gibt nachher keine Überraschungen.
Es gibt da noch einen Unterschied zwischen Unfall und Bagatellschaden (Parkrempler). Das ist eine kleine grau Zone. Es ist nicht genau beschrieben wo was anfängt, oder aufhört.
Bei den Neufahrzeugen die wir reparieren kommt erst ein Gutachter ab 1500€ Schaden um die Neupreisreduzierung zu ermitteln und dann wird es auch erst angegeben.