Chiptuning BMW F30/31

  • Über B58 redet ja keiner. Da gibt's das nicht. Das Gutachten ist nur für N55.


    Als ich mal gesucht hatte für N55 habe ich nur die AC Schnitzer Box und die JB4 Box gefunden. Beides aber halt ne zusatzbox :wacko:


    Der TÜVer dürfte gar nix an Bremse oder Fahrwerk verlangen, wenn in der Hinsicht nix im Gutachten erwähnt ist.


    Ich sehe das alles anders als ne Formalitäten, denn so kann einem keine illege softwaremanipulation vorgeworfen werden und bei einer Leistungsmessung auf dem Prüfstand ist man auch save.

  • Schau als mal ins 1er Forum, da sind genügend Pessimisten, die dir Brief und siegel geben, dass du auch damit stillgelegt wirst.

    Am Ende ist man da heutzutage einfach sehr der Willkür ausgesetzt.


    Ich bin so auf den B58 fixiert, dass ich den N55 manchmal vergesse, tut mir leid.

  • Ja, aber die Typen gibt's immer. Wenn man es nicht einträgt und dann ne downpipe oder LLK hat liegt der Verdacht ja nahe, dass der getunt ist. Die Polizei ist ja nicht doof. Und wenn dann die Software abgenommen und eingetragen ist und man nicht zu viel Leistung hat, dann ist das ne Runde Sache. Wüsste nicht, was man dann noch beanstanden könnte.


    Klar gibt's die Polizisten, die einen dran kriegen wollen. Aber die finden dann was anderes.

  • Das zugrundeliegende Gutachten z.B.. Im 1er forum wird auch alles was der MPS so macht auseinander genommen, kommt ja auch alles mit TÜV.

    Wir reden halt teilweise von Autos die Serie schon zu laut sein können usw usf


    Natürlich ist was eingetragen besser als nix, keine Frage. Aber mittlerweile ist das mit der Polizei und den Posern zu willkürlich geworden, dass die dir am Ende ne Serienkiste stillegen...

  • Das Problem, dass er zu laut ist hab ich ja an nem N55 mit M-schalldämpfer nicht. Das ist ja schön human und damit halt unauffällig.


    Ich bin aber auch nicht zu den Betriebszeiten der Polizei unterwegs, oder fahre diese Orte an. Meine s14 ist ja auch nicht unauffällig und bisher noch nie angehalten worden. Aber das ist ja alles ein anderes Thema.

  • Der TÜVer dürfte gar nix an Bremse oder Fahrwerk verlangen, wenn in der Hinsicht nix im Gutachten erwähnt ist.

    Dazu müsste man das Gutachten vorliegen haben um zu wissen was da drin steht.

    Ich meine es gibt da auch TÜV seitig irgendwas mit bis 20% mehr Leistung ist ohne Änderungen machbar, nur darüber halt nicht so einfach.

    Bei 405PS anstelle von 306PS sind das aber über 30% und könnte dann problematisch sein.

    Die sicherste Variante wird wohl sein einfach mal vorab mit einem vom TÜV zu sprechen.

  • Irgendwie sowas habe ich auch im Hinterkopf gehabt.

    Da müsste man wirklich so ein Gutachten vorliegen haben um nachzusehen.


    Ich könnte mir aber vorstellen, daß wenigstens die grosse 4-Kolben Bremse Pflicht

    für eine Eintragung ist. Sind aber jetzt nur Mutmaßungen meinerseits.

  • Ja, du musst ein abgasgutachten vorlegen. Und das ist teuer. Das hat halt CFD gemacht und holt sich die Investition über den Verkauf des Gutachtens wieder raus.


    Ich glaub ab 40% mehrleistung kommt es dann zum dauerbelastungstest. Und das geht dann nur noch für das spezifische Fahrzeug. Also quasi jede karosserievariante einzeln.


    Es wird wahrscheinlich auch von der stärksten BMW-Varianten ausgegangen, was ja die 340 PS des Performance Paketes ist. Aber wir können da viel spekulieren. Letztenedes hat CFD das Gutachten beauftragt und scheinbar hat es ja geklappt. Die angesprochenen Punkte interessieren den Polizisten ja nicht mehr. Wenns im Schein ist, ist es drin. Da brauchst einen, der sich gut auskennt, damit der weiß, was die Kiste Serie hat.


    Das Gutachten bekommst halt erst, wenn du es kaufst. Aber ich werd das mal mit der bremse erfragen.

  • Die angesprochenen Punkte interessieren den Polizisten ja nicht mehr. Wenns im Schein ist, ist es drin. Da brauchst einen, der sich gut auskennt, damit der weiß, was die Kiste Serie hat.

    Den Punkt würde ich so mal nicht unterschreiben. Gab auch schon oft genug Stress mit Eintragungsfreien Dingen (PP Auspuff z.B.). Denke auch das die Polizisten sich schon gut damit auskennen und wenn nicht haben sie Möglichkeiten das heraus zu bekommen!!

    Aber wenn das alles funktioniert mit dem TGA dann ist ja gut. Eigentlich sollte ein Gutachten beim Kauf dabei sein und nicht erst beantragt werden müssen.