B58 55Parts Stage1

  • Moin Männers, aus gegebenen Anlass erstelle ich hier jetzt einfach mal einen Thread über die Stage1 von 55Parts fürn B58. Hier kann sich dann ausgetauscht werden und andere sich informieren bevor sie loslegen.


    Also ich für meinen Teil hatte nicht viel Probleme mit der Abnahme und Eintragung. Hatte auch ALLES im Vorfeld mit dem Prüfer besprochen. Was ich auf jedenfall nachweisen musste war die Geschwindigkeitsanzeige mehr als 260km/h, da der analogtacho ja nur bis 260 geht aber die Vmax auf 270 erhöht wird. Anbauteile wie Lippen etc. habe ich nicht, da diese oft nur bis 250 zugelassen sind und sich da die meisten Prüfer querstellen.

    Der Realist hat die Software nun auch legal eingetragen, sogar mit MPPSK AGA. Dies hat er im MPPSK Thread ausführlich beschrieben.


    Nun zum Justinhd129 , er soll nun einen Nachweis bringen für die Antriebswellen, dass diese auch für die mehr Leistung geeignet sind. Das wird wohl einer der Gründe sein wieso so viele Probleme haben mit der Eintragung.

  • Nach einem kurzen Telefonat mit dem Tüv habe ich im Netz nochmal ein wenig geschaut und habe dafür eine kleine Übersicht gefunden.


    Anforderung an Leistungssteigerung bis 20%

    - Ermittlung der Motorleistung und des Motordrehmoments

    - Überprüfung des Geräuschverhaltens

    - Abgasgutachten und Kraftstoffverbauch (bei modernen Fahrzeugen wegen der Kfz. Steuer)

    - Höchstgeschwindigkeit

    - Bremsverhalten

    - Elektromagnetische Verträglichkeit

    - Eignung der Reifen (Hauptsächlich Traglast und Geschw. Index)

    - Fahrerprobung

    - Eignung des Tachos (gesteigerte Vmax)

    - Weitere gesetzliche Kleinigkeiten



    Anforderung an Leistungssteigerung von mehr als 20% bis 40%

    - Alle Anforderung für die Leistungssteigerung bis 20%

    - Einrichtung zur Überwachung der Getriebetemperatur

    - Schutzmaßnahmen gegen Abreißen der Kardanwelle



    Anforderung an Leistungssteigerungen von mehr als 40%

    - Alle Anforderungen für die vorherigen zwei Leistungsstufen

    - Betriebsfestigkeit auf Basis des Serienfahrzeugs (statischer Test)

    - Betriebsfestigkeit im Fahrversuch nachweisen (2000km bei vorgegebenen Profil)

    - Bremsverhalten bei Vmax


    Nun zu den Antriebswellen. Sind die nicht sogar gleich passend wie beim F80?


  • Nun zu den Antriebswellen. Sind die nicht sogar gleich passend wie beim F80?


    Nein. Antriebswelle links:

    F80: 33212284615

    F30: 33207597685


    435PS von 326PS Basis sind ca. 33%. Es gilt also laut deinem Post: "Schutzmaßnahmen gegen Abreißen der Kardanwelle". Aber auch hier sind die Nummern verschieden:

    F80: 26118090631

    F30: 26108654493


    Aber ist auch egal: Im Gutachten steht eine Prüfung gemäß VdTÜV Merkblatt 751. Das bedeutet, dass genau diese Forderung geprüft wurde, da es im VdTÜV Merkblatt 751, Anhang IV, Absatz IV.5.2.2. definiert ist.
    Das muss das Gutachten erfüllen, nicht du. Für mein Verständnis ist das vom Gutachten-Ersteller und nicht durch dich nachzuweisen. Da es im Gutachten drin steht, passt es. Das Gutachten besagt, dass diese Prüfung durchgeführt wurde.


  • Genau so sollte es sein.

    Wenn man über Änderungen mit Teilegutachten spricht, sind im Rahmen der Abnahme ggf. im Gutachten enthaltene Vorbedingungen und Auflagen und der korrekte Einbau bzw. die Programmierung nachzuweisen bzw. eben durch den Sachverständigen zu verifizieren. Das Grobe hat der Hersteller schon prüfen lassen und am Ende kam dann das Teilegutachten samt Prüfbericht heraus.


    Welche Auflagen alles im Detail zur Zulassung bestehen, ist ganz interessant, aber am Ende für den Kunden nicht mehr unbedingt relevant. Und ob die Nachweise im Einzelfall durch ein individuelle Prüfung der (Serien-)Teile erbracht wurden oder indirekt, weil es aus dem Originalgutachten der Teile schon hervorgeht, bauartbedingt sowieso erfüllt oder was auch immer... Gleiches Spiel, macht das Gutachten evtl. aufwändiger oder teurer, aber solange du nicht selbst Anbieter für so etwas werden möchtest, auch nur eine nette Hintergrundinformation.


    Die Ms haben mit den AG Modellen außer der Nummer und ein Bisschen Ausstattung nicht so richtig viel gemeinsam, damit wird man sich im Regelfall nicht weit argumentieren können.

  • Interessiert glaub keinen. Ich mein was soll passieren. Ausfallen oder aus dem Reifen rausfliegen? Kenn bisher niemanden bei dem das überprüft/geprüft wurde.

  • Thema Geräuscherhöhung - Ich habe mich nochmal weiter eingelesen, beende meine Recherche aber mit nachfolgenden Erkenntnissen. *Hier* (Klick) gab es noch Unsicherheiten.


    Eine "Einzelabnahme nach §19.2 StVZO" und insbesondere das "Voll­gut­ach­ten nach §21 StV­ZO" haben jedoch erweitere Möglichkeiten. In der StVZO steht:

    "[Die Betriebserlaubnis] erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die [...] das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. [...] Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend."


    Innerhalb des §21 Vollgutachten, zur Wiedererlangen der Betriebserlaubnis, kann dann die Geräuscherhöhung für Fahrzeuge, die der ECE-R51.02. unterliegen, erhöht werden. Das Standgeräusch kennt theoretisch kein Limit - Aber irgendwann ist es so hoch, dass es physikalisch/rechnerisch in der Praxis nicht mehr möglich ist, die Fahrgeräuschprüfung einzuhalten. Das Fahrgeräusch darf nur "nicht wesentlich" erhöht werden, nicht aber über das für den Fahrzeug-Typgenehmigung geltenden Höchstwert hinaus.

    Und hier enden meine Recherchen. Irgendwo wird scheinbar definiert, dass "nicht wesentlich" +3db(A) entspricht.

    Fazit: Eine Geräuscherhöhung ist sowohl beim Stand- als auch Fahrgeräusch in gewissen Situationen möglich. Diese Situation liegt bei einer Leistungssteigerung + MPPSK-Abgasanlage (Teilegutachten) vor.
    Der Grenzwert für einen 2015er F31 340i xDrive liegt bei maximal 75db(A). Folglich kann das Fahrgeräusch von 71db(A) auf 74db(A) "nicht wesentlich" erhöht werden.

    Abschließende Worte zu Software PLUS MPPSK-Abgasanlage PLUS ECE-Downpipe: Auf eigene Gefahr! Das geeichte Messgerät vom TÜV Rheinland sieht hier keine Möglichkeit, dass der maximale Grenzwert inkl. Toleranz eingehalten wird. Mutige vor. Vielleicht wird es mit einer ausgeklügelten Waste-Gate- und Abgasklappen-Steuerung möglich...

    Thema ist für mich hiermit abgeschlossen und beendet. Gerne darf jemand den Staffelstab aufnehmen und auf eigene Faust weiter recherchieren. Viel Spaß dabei.

  • Ich bin mal gespannt, wie laut meiner mit der AGA von Friedrich Motorsport dann wird. Mein Gefühl sagt mir, dass es aufjedenfall etwas lauter geworden ist.

    Montag ist es dann soweit, zumindest habe ich da meinen ersten Versuch die Kombination einzutragen.


    Zu Eintragungen mit Software und AGA kann in der Regel eine 21er Abnahme gemacht werden. Wenn man aber zusätzlich noch eine Downpipe dazu plant, habe ich immer die Aussage bekommen, da müssen wir in ein Abgaslabor. Die Aussage kam seitens AGA Hersteller und seperat vom Tüv. Mein Tüvi hatte beim Vorstellen auch sofot gefragt, ob der KAT serie ist.

    So ein Abgaslabor kostet alleine schon ca 5000€. Zu dem sollte, das mit der Lautstärke noch schwieriger werden, als es eh schon ist. Aber wie Realist schon geschrieben hat... Mutige vor. Vielleicht gibt es da ja doch eine Lösung.

  • Wenn ich diese Aussage schon höre. Wenn die Downpipe Ece geprüft ist (wie die HJS z.b.) wieso nochmal in ein Abgaslabor. Ece heißt ja offiziell gleich oder besser OEM. Also abgasverhalten wird nicht beeinträchtigt. Lautstärke ist wieder was andres, die soll ja eig. auch gleich bleiben aber wir wissen ja wie gleich die bleibt :)