Glaub eine Kontrolle gehabt, der war's auch egal. Und 3 Seiten Schein hätte der Wagen auch.
Hast ja Recht, ist ein Angriffspunkt. Solange da "geprüft mit ..", wäre ich persönlich entspannt. Am besten klärt man die Formulierung oder deren Notwendigkeit natürlich, bevor sie auf dem Papier steht.
Schlimmstenfalls holt man sich halt von 2 oder 3 Herstellern die Freigabe, dann hat der Prüfer bei der Abnahme wenigstens irgendwas an der Hand, um guten Gewissens drauf zu verzichten, falls er drauf besteht. Kostet im Regelfall ja nur eine E-Mail.
Aber wenn es am Ende wirklich um Millimeter geht, wem will man da einen Vorwurf machen, dass es so eng im Gutachten steht.
PS: Grad noch ein Foto vom alten Schein gefunden: “Geprüft mit Reifen Marangoni, bei Abweichung Auflagen zur Radabdeckung beachten“. (gut, stand wenigstens der Grund mit drin, ging damals auch nicht um Herstellerfreigaben)