Alles anzeigenIch habe heute noch mal Info vom Tüv bekommen, wegen den "M3" Kotflügel. Der bekannte mit dem ich sonst zu tun habe ist aus dem Urlaub zurück. Er hat extra noch mal mit einer übergeordneten Abteilung die speziell nur für technische Abnahmen zuständig ist, rücksprache gehalten.
Also Kotflügel ist definitiv eintragungspflichtig, wegen dem Luftausschnitt. Den Kotflügel würdest so gar Eingetragen bekommen, weil aus Blech. Das Hauptproblem wäre aber die Kunstoffblende für den Luftschlitz. Kein Materialgutachten = keine Eintragung.
Wollte ich nur noch mal hier rein schreiben für die Nachwelt.
Entschieden hat sich mein Sohn ja schon für den original Kotflügel.
demnach wäre dann ja auch jede nachbau Doppelstegniere, schwarze Niere usw alles eintragungspflichtig. Hätte nicht gedacht, dass das material der blende ein Problem ist eher der Fakt, dass da ein Loch drin ist und dass damit die Form ne andere ist.