Lastindex F31

  • Ostern steht vor der Tür und es geht mit Auto, Hänger und Mopped Richtung Berge.

    Ein Blick in den Kfz-Schein trübt die Vorfreude allerdings ein wenig.


    Dort steht unter 7.1 (Achse 1) 1050 kg. Unter 7.2 (Achse 2) 1250 kg. Ergänzend im Feld 22 zu 7.2 (Achse 2) der Hinweis, dass es bei Anhängerbetrieb 1360 kg sein müssen.


    Hinten sind es mit Lastindex 95 ausreichend. Vorne sind es aber nur 90, also bis max. 1200 kg.

    Nun steht aber nichts im Kfz-Schein, dass Achse 1 einen erhöhten Lastindex bräuchte.


    Bleibt es vorne bei 1050 kg trotz Anhänger? Unverbindliche Meinungen dazu?

  • Zunächst: Achse 2 hat eine erhöhte Last bei Anhängerbetrieb. Außerdem kein Anhängerbetrieb mit 20" möglich.


    Zu den Reifen: Schau mal in deinen CoC-Papieren nach, da steht z.B. für 19 Zoll:
    225/40 R19 89Y => (89 -> 580*2=1.160kg)

    255/35 R19 92Y => (92 -> 630*2=1.260kg)

    => Resultat: Selbst bei 19" zu wenig für Anhängerbetrieb.


    Lösungsmöglichkeiten:

    -Die meisten (nicht alle, keine Garantie) oirginalen 18" und 19"-Hinterachsfelgen für den F3x haben 650kg Traglast

    => 93er Reifen auf die Hinterachse

    => Hinterachslast auf 1.300kg ablasten. (Das geht beim TÜV. Der reduziert die Hinterachslast beim Anhängerbetrieb um 60kg. Du darfst dann 60kg weniger ins Auto laden und es entfällt die 20" Begrenzung)


    Fazit:

    Vorne hast du keine Probleme. Hinten dafür ja. Selbst mit originalen Felgen gibt es keine Garantie für ausreichend Traglast der Felge und Traglast des Reifens.
    Lösung: Beim TÜV ablasten, >= 93er Reifen drauf, 1.300kg haben.


    Habe ich auch gemacht, hat mich ca. 55€ für TÜV + Eintragung gekostet. Ich fahre einen 255/35R19 96Y hinten.

  • Super, vielen Dank für die Infos und den Tipp zur Ablastung.


    Schon einigermaßen kurios das Ganze.


    Ich habe bereits vor einiger Zeit 20-Zöller in Verbindung mit einem Fahrwerk per Einzelabnahme eintragen lassen müssen.

    Da hatte ich den Hängerbetrieb allerdings noch nicht so wirklich auf dem Schirm, trotz werkseitig verbauter und schwenkbarer AHK .

    Der Hinweis im Schein auf das Verbot von 20-Zöllern bei Hängerbetrieb, bezieht sich wahrscheinlich und hoffentlich nur auf BMW-Felgen.


    Die 20-Zöller aus dem Zubehör haben 745 kg Tragkraft. Allerdings scheint die Auswahl an Pneus mit ausreichender Traglast extremst beschränkt.

    255/30/20 95 W oder Y findet man gar nichts Gescheites

    225/35/20 95 Y zumindest etwas von Conti


    Na mal sehen. Entweder so wie Du es gemacht hast ablasten und mit 19 Zoll Winterbereifung fahren, oder die 20-Zöller mit neuen Pneus und höherer Traglast ausstatten.

  • Der Hinweis gilt erstmal für *alle* 20"-Felgen. Der Text lautet "Bei 20" Bereifung kein Anhängerbetrieb möglich" und ist damit Felgen unabhängig.


    Bzgl. 20" Reifen habe ich auch nichts Brauchbares mit Traglastindex >= 95 gefunden. Erst ab 275/30R20 wird das wirklich angeboten.

    Du musst übrigens zwangsweise Y haben, da das die Fahrzeuge-Papiere so fordern. W oder kleiner als Geschwindigkeitsindex ist nur bei Winterreifen erlaubt.


    Bei 19"-Mischbereifung gibt es viele 255/35R19 96Y Reifen (96 -> 710*2=1.420kg). Vorausgesetzt, die Felge hat ebenfalls genug Traglast, gäbe es hier genug Möglichkeiten einen Anhänger zu ziehen.

    Bei 18"-Mischbereifung gibt es viele 255/40R18 99Y Reifen (99-> 775*2=1.550kg). Vorausgesetzt, die Felge hat ebenfalls genug Traglast, gäbe es hier genug Möglichkeiten einen Anhänger zu ziehen.

    Bei 18" Reifen rundum gibt es viele 225/45R18 95Y Reifen (95 -> 690*2=1.380kg). Vorausgesetzt, die Felge hat ebenfalls genug Traglast, gäbe es hier genug Möglichkeiten einen Anhänger zu ziehen.


    Aber wie gesagt: Die meisten Serien BMW-Felgen (z.B. M403 oder auch M703) haben aber nur 650kg Traglast. Ohne Ablasten schaffen die Felgen die geforderten 1.360kg nicht.


    => 2 Möglichkeiten:

    - Ablasten und >=93er Reifen

    - 20" Reifen finden und beim TÜV den Text streichen lassen. (Keine Ahnung, ob und wie das ohne Ablasten möglich ist)


    Vorteil, wenn du mit den Serienrädern fahren solltest: In einer möglichen Kontrolle muss die Ordnungsbehärde explizit wissen, dass die 19" Felgen ggfs. zu wenig Traglast haben. Die 20" Bereifung ist im Schein verboten und das fällt jedem sofort auf.


    Trotzdem ein schönes Osterwochenende!

  • Ja danke, mit den 19-Zöllern und Winterbereifung sollte das über Ostern auch in Österreich für wenig Aufsehen sorgen, hoffentlich.


    Die bei BMW sind schon einigermaßen lustig. Liefern die ein Auto mit AHK und Bereifung aus, das ab Werk keiner Kontrolle Stand hält.

    Den konnte man damals so mit AHK und Felge 403 konfigurieren und bestellen.

    Daher sollte man doch eigentlich davon ausgehen dürfen, dass ein Hängerbetrieb ohne Weiteres möglich ist.


    Hast Du mglw. die Bezugsquelle aus der hervorgeht, dass nach Ablastung auf 1300 kg 20-Zöller erlaubt sind?

    Auch das zwingend auf Geschwindigkeitsindex Y, ausgenommen Winterbereifung, zu achten ist. Im Schein steht ja nur 250 km/h und wäre mit W ausreichend erfüllt.

  • Hast Du mglw. die Bezugsquelle aus der hervorgeht, dass nach Ablastung auf 1300 kg 20-Zöller erlaubt sind?

    Ja: Mein korrigierter Fahrzeugschein. Bei meiner Ablastung wurde die erhöhte Achslast auf 1.300kg reduziert und die 20"-Einschränkung gestrichen.


    Auch das zwingend auf Geschwindigkeitsindex Y, ausgenommen Winterbereifung, zu achten ist. Im Schein steht ja nur 250 km/h und wäre mit W ausreichend erfüllt.

    Per Gesetz müssen Sommerreifen den Geschwindigkeitsindex erfüllen, der im Fahrzeugschein gefordert wird. Bei Unterschreitung kostet das 50€ Bußgeld.


    Man könnte argumentieren, dass W ausreichend ist. Aber: Die Tragfähigkeit eines Reifens nimmt mit zunehmender Geschwindigkeit ab. Siehe *hier*.

    -> So hat ein W-Reifen bei 250km/h nur noch 95%. Zu den 250km/h kommen aber noch 9km/h Toleranz, also 259km/h. Bei 260km/h ist die Tragfähigkeit eines W-Reifens nur noch 90%.

    Ein Y-Reifen hat bis einschließlich 270km/h 100% Tragfähigkeit.


    Gefordert werden in meinem Fahrzeugschein 18 Zöller mit 95Y als Geschwindigkeits- und Lastindex -> 690kg. Ein W-Reifen müsste ein Index von 99W (775kg), um bei 90% Tragfähigkeit noch über 690kg zu verfügen.

    Ob diese Grundlagen einer Diskussion mit der Ordnungsbehörde standhalten und dich ein 99W Reifen (den du erstmal finden müsstest...) vor den 50€ bewahrt, weiß ich nicht. Ich würde es nicht riskieren.

  • Am liebsten wäre mir ein ergänzender Eintrag im Kfz-Schein, der den Hängerbetrieb mit den 20-Zöllern erlaubt, bzw. die Untersagung wegfällt.

    Vielleicht sieht der Prüfer es ähnlich und kommt zu dem Schluss, dass Geschwindigkeitsindex W bei angegebenen 250 km/h ausreicht.

    Ich hätte auch nicht gedacht dass die 20-Zöller mit 8,5 Zoll Breite und ET 35 ohne weitere Maßnahmen eingetragen werden.

    In der ABE und dem Gutachten zu den Felgen steht deutlich, dass eine Radlauf-/ Kotflügelverbreiterung anzubringen ist.


    Bei einer Kontrolle müssen meines Erachtens die Werte im Kfz-Schein mit dem jeweiligen Istzustand des Fahrzeugs übereinstimmen.

    Es wird kaum jemand die Korrektheit der Einträge im Kfz-Schein anzweifeln, sollte dort bspw. auch W als mögliche Einheit eingetragen sein.


    Na mal sehen was der TÜV sagt.