M Performance Power and Sound Kit - WIEDER FREIGEGEBEN !

  • Kann es da bei der Eintragung Probleme geben weil ich ein US Modell habe?


    Und kann man dei Anlage evtl selbst verbauen??

  • Ja, kann es.


    Zulassungstechnisch ist das im Falle von genullten Typnummern nicht mehr trivial. Da kann man mit Bestätigungen seitens des Herstellers (BMW) oder Vergleichsgutachten arbeiten, aber entsprechend mehr Aufwand.


    Du benötigst neben der Hardware auch eine Softwareanpassung und dafür einen entsprechenden Freischaltcode von BMW (ist Bestandteil des Pakets).

    Bei vielen Importfahrzeugen ist die Software etwas verpfuscht aufgrund der Umrüstung auf europäische Steuergeräte und notwendige Codierungen. Da der offizielle Weg nur ein Komplettupdate des Fahrzeugs vorsieht, wird das eventuell zum Problem. dass BMW die Software da nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand draufbekommt.


    Zum Thema selbst verbauen:

    Wenn du einen Händler hast, der dir Hardware und FSC zur Verfügung stellt und du die Möglichkeit hast, das Software-Update selbst vorzunehmen (oder einen entsprechend fähigen Codierer an der Hand hast, der Importe anfassen mag) und dann noch einen Prüfer findest, der dir das ohne Bestätigung einer Werkstatt einträgt, sollte es theoretisch möglich sein. Trivial ist aber sicherlich anders.


  • Die Begutachtung beinhaltet


    P.2: 265


    P.4: 5500



    M. HJS Downpipe, Kennz E13 103R-000053, i.V.m. BMW M Performance Power Kit P265 durch geändertes Motorsteuergerät, Kennz.: BMW M Performance Power Kit, i.V.m. geänderter Auspuffanlage, Kennz.: Klappenschalldämpfer 2 407 185 / Vorrohr 2 407 187, i.V.m. Luftfilterkasten*

  • M. HJS Downpipe, Kennz E13 103R-000053, i.V.m. BMW M Performance Power Kit P265 durch geändertes Motorsteuergerät, Kennz.: BMW M Performance Power Kit, i.V.m. geänderter Auspuffanlage, Kennz.: Klappenschalldämpfer 2 407 185 / Vorrohr 2 407 187, i.V.m. Luftfilterkasten*

    Die Deko drumherum steht da für gewöhnlich nicht ;)


    Was du da zitierst, sind aber auch die Änderungen in den Fahrzeugpapieren und nicht das Gutachten.

    (Thread verwechselt? Das wollte hier jemand wissen: RE: F31 340i sDrive - Was ergibt Sinn, was nicht (Erfahrung)?)



    Korrigiert mich, wenn es da andere Varianten geben sollte, aber zum MPPSK gibt es soweit ich mich entsinne “nur“ einen TÜV Prüfbericht und ein Formular zur Einbaubestätigung. Kein klassisches Teilegutachten, ABE o.Ä. Wird dem Kunden normaler Weise nicht ausgehändigt.

  • Korrigiert mich, wenn es da andere Varianten geben sollte, aber zum MPPSK gibt es soweit ich mich entsinne “nur“ einen TÜV Prüfbericht und ein Formular zur Einbaubestätigung. Kein klassisches Teilegutachten, ABE o.Ä. Wird dem Kunden normaler Weise nicht ausgehändigt.

    Doch, habe damals auch das Teilegutachten erhalten.

  • Dass es das gibt ist klar, die Dokumente findet man (in irgendeiner Version, k.A. wie aktuell) ja sogar im Internet. Dass man EBA und Gutachten ausgehändigt bekommt, ist aber nicht selbstverständlich. Kenne einige Händler, die das Zeug nicht freiwillig rausrücken (steht ja nicht explizit in der Arbeitsanweisung, dass das zu tun ist), dann holt man den Wagen mit dem fertigen Abnahmebericht ab und gut. Wenn man das Zeug mitbekommt, super.


    Turbo-Bo Theoretisch Ja. Kläre es beim Importfahrzeug aber besser vorab mit dem Prüfer. Falls deine Typnummer nicht mit denen im Gutachten übereinstimmt, wäre das entsprechend nicht für dein Fahrzeug gültig. Und du bist entsprechend selbst in der Beweispflicht, dass die Software ordnungsgemäß angepasst wurde (was sonst die Werkstatt abstempelt)