Verdacht auf Motortuning

  • Es kam hier irgendwie teilweise so rüber, als wäre ein Tuning seitens BMW nicht in Ordnung. Ich wollte nur mal festhalten: BMW hat absolut nichts gegen Tuning und wenn ein Wagen mit Tuning in eine BMW Werkstatt kommt, dann wird keiner die Stirn runzeln oder den Wagen einbehalten. BMW lässt sich bei (nachweislich) getuneten Fahrzeugen lediglich offen, ob ggf. Gewährleistungsansprüche von BMW übernommen werden oder gar auf Kulanz übernommen werden. Das macht BMW aber sicherlich nicht, wenn das nichts miteinander zu tun hat. Ein eingebautes KW-Fahrwerk (was am Ende auch Tuning im Sinne von "Nicht-OEM" ist) wird sicherlich nichts mit einer Kulanzentscheidung bei Airbag-Problemen ändern. Ein Steuergeräte/Motortuning wird sicherlich nichts an einer Kulanzentscheidung bei gebrochenen Fahrwerksfedern ändern etc. Andersherum sieht das eben schon anders aus.


    Da die F3x-Baureihe sowieso aus der Garantie raus ist (sofern nicht durch Zahlungen verlängert) muss BMW sowieso keine Garantie geben - was sie sowieso eigentlich nicht tun, zumindest nicht in Deutschland. Und die gesetzliche Gewährleistung (von Neuwagen) ist auch schon abgelaufen. Wer gebraucht vom Händler kauft muss sich eben überlegen, ob er innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von Gebrauchtwagen wartet mit dem Tuning oder sofort loslegt und dann das Risiko eingeht, dass etwas kaputt geht und man es selbst zahlen muss. Wer mit Tuning kauft, dem steht auch die volle Gewährleistung zu, auch auf die getuneten Teile.


    Kurzum: Wer (legal) tuned, geht maximal das Risiko ein bei einem Schaden auf den Kosten sitzen zu bleiben. Die sind in der Regel bei Motoren und Steuergeräten deutlich höher, als bei Fahrwerksteilen. Auf der anderen Seite sind die verbauten Komponenten im Tuningmarkt schon so lange bekannt, dass die Teile in der Regel deutlich unterhalb der Kaputtgeh-Grenze operieren. So oder so bedeutet Performance-Tuning, bei Nutzung der höheren Performance!, immer auch einen höheren Verschleiß und damit mehr Kosten beim Unterhalt. Wem das klar ist, kann doch verbauen, was auch immer (legal) möglich ist. BMW wird da auf jeden Fall nichts tun - maximal noch den Auftrag ablehnen, dann muss man zum Nächsten.

  • Hab gerade in einem 2er Forum gelesen, wo es um die DME eines M2C ging (ist ja auch eine MEVD 17.2.G), dass der Eintrag angeblich schon kommt wenn ein "nicht authorisierter" I-Stufen Update der DME über E-Sys gemacht wird, was ja überhaupt nichts mit Tuning zu tun hat.
    Aber das ist mir ja egal weil ich jetzt nach 3 Jahren eh einen Unlock mache und dann Stage 1 draufkommt.
    Mir ist nur wichtig, dass ich beim TÜV keine Geschiss habe, wenn ich alles wieder auf "stock" setze...

  • Ich muss mich da noch etwas schlau machen und will auf Nummer sicher gehen, dass ich nach dem ganzen MHD-Geflashe auch wirklich wieder den Originalzustand herstellen kann, zumindest hinsichtlich CVM und CAL-ID.
    Was BMW auslesen und feststellen kann ist mir egal.

  • Die Meldung ist nur für eventuelle Garantiefragen und zum Selbstschutz der Werkstätten interessant. Wenn es da Softwareseitige Probleme gibt, wird es so eher kein Update auf Kulanz geben und wenn was am Motor ist, wird man sich vermutlich auch mit "wir wissen ja nicht, was da in der Vergangenheit manipuliert wurde" rausreden. Das war's dann aber auch schon.

    Und für Haftungsfragen im Falle eines Updates. Arbeitsanweisung besagt sinngemäß, dass der Kunde auf den möglichen Verlust eigener Software bei Updates schriftlich hinzuweisen ist. Nicht dass einer hinterher jammert, dass die 1000€ Kennfeldoptimierung weg ist oder eine Nachrüstung nicht mehr funktioniert, die man ggf. nicht selbst wiederherstellen kann. Soll ja auch Werkstätten geben, bei den Updates zum Routineprozess gehören oder wo Updates im Falle von Rückrufaktionen einfach mit abgearbeitet werden. Da finde ich einen solchen Hinweis der Werkstattsoftware vorab gar nicht verkehrt.


    Für die HU ist nur der Fahrzeugzustand im Moment der Vorführung relevant. Also selbst wenn du freimütig zugibst, dass da gestern auf dem Ring eine unzulässige Stage X Software drin war, ist das kein Grund, nicht zu bestehen. Insofern wird das auch nicht geprüft. Gleiches Spiel im Falle einer Kontrolle. Worst-Case kommt der Wagen auf den Prüfstand oder man lässt sich vom Hersteller die derzeitige Software bestätigen. Vergangenheit ist hier nicht von primärem Interesse.


    Und es heißt ja auch nicht "Tuning erkannt", sonder "Verdacht auf Tuning". Wobei "Tuning" nicht unbedingt "Leistungssteigerung" bedeuten muss. Anheizphase rausgenommen, Temperaturkennfeld abgesenkt oder vergleichbare Spielereien sind ja auch nicht vorgesehene Anpassungen. Genauso sieht es der Hersteller nicht vor, dass man unterschiedliche Software-Stände auf verschiedenen Steuergeräten fährt, Stände einer anderen Baureihe aufspielt o.Ä. Hat oft so gar nichts mit "Tuning" im üblichen Sinne zu tun, aber dafür gibt es einfach keine Freigabe. Entsprechend der Hinweis "Achtung, da war jemand (anderes) dran".

  • Danke, super Info. Ich vermute Du bist vom Fach ;)
    Vielleicht kannst Du mir noch beantworten, ob ein Bench Unlock, den ich ja mit meinem 02/2020 Modell brauche, wiederholt werden muss, wenn ein normaler I-Stufen Update drübergeflasht wird? Oder reicht es dann einfach, wieder z.B. MHD aufzuspielen?

  • Geht so. Software-Hintergrund Ja, auch Embedded, aber mit der Automobilbranche bis auf zwei kleinere Projekte (eines sogar für BMW, aber in einer ganz anderen Ecke des Systems) nur indirekte Berührungspunkte.


    Die Diskussion bzgl. Tuningerkennung hatte ich aber auch schon mehrfach mit eingeweihten. Händler hier sieht das auch ziemlich entspannt, vermerken dann gern handschriftlich, was genau gemacht wurde sofern es für die Arbeiten relevant ist, sind sonst aber mit der Aussage “wie er da steht ist Serie“ oder “was weg ist, ist weg“ zufrieden (mit eigenem Tuner im Haus darf man das denke ich auch nicht so eng sehen)


    Und Ja, die DME kann wieder gesperrt werden, wenn ein Update des Bootloaders enthalten ist.

    Eine 02/2020 DME kann aber meines Wissens nach immerhin nicht auf eine “final“ gesperrte Version aktualisiert werden, wie es bei den neuen 06/2020+ Geräten der Fall ist, also wird die gleiche Prozedur das Problem notfalls erneut lösen können.

  • Ok, wenn der Bootloader "angefasst" wird ist das klar. Somit muss man halt allen Werkstätten sagen, dass man keinerlei Updates auf den Steuergeräten möchte!
    Ich wollte schon mal mit E-sys eine ältere DME2-Software aufspielen, wo es diesen OBD-Lock noch nicht gab und hatte mir auch schon eine passende psdzdata besorgt. Leider konnte oder wollte mir keiner bestätigen, dass das funktioniert und ob ich das im Fehlerfalle wieder zurückflashen kann. Hab mich dann schlußendlich doch nicht getraut ^^ , weil ich sicher in den letzten Jahren nicht der Einzige war, dem das eingefallen ist.