Winterreifen mit Sommerfelgen 18Zoll

  • Ich fahr auf dem 440i auch Winterreifen in Mischbereifung auf den Standard BMW Sommerfelgen. Mich hat da die BA nicht gejuckt, hab den TÜVler bei uns in der Firma gefragt und Aussage ist: "Ist egal obs ein Sommer oder Winterreifen ist, solang die Dimensionen passen ist gut." Und so hab ichs auch gemacht, passende Winterreifen gesucht und drauf damit, gut is.

  • Ich fahr auf dem 440i auch Winterreifen in Mischbereifung auf den Standard BMW Sommerfelgen. Mich hat da die BA nicht gejuckt, hab den TÜVler bei uns in der Firma gefragt und Aussage ist: "Ist egal obs ein Sommer oder Winterreifen ist, solang die Dimensionen passen ist gut." Und so hab ichs auch gemacht, passende Winterreifen gesucht und drauf damit, gut is.


    Ich habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Für diese Reifengrößen sind beim 3er Touring Schneeketten zulässig. Aber wahrscheinlich kann ich an meinem 340er auch mit den Standardbremsen keine 16 Zoll Räder montieren. Und Shit: ich stelle gerade fest, dass meine neuen Schneeketten zwar auf die 18 Zoll Winterräder passen, aber eben nur höchstens mit 17 Zoll Rädern montiert werden dürfen. Ich hatte aber eigentlich nicht vor, mir neue zu kaufen und werde es wenn nötig einfach vorsichtig ausprobieren.

    Hallo,


    nach dem Motto erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist.


    Erlaubt ist bei Rad/Reifenkomibnationen, das was in der COC Liste steht oder/und das, was in einer zusätzliche ABE für dieses Auto steht.


    Bei Mischbereifung mit Winterreifen und bei Mischbetrieb Run-Flat und Non-Run-Flat bin ich sehr skeptisch. Das kann man noch steigern: Mischbereifung&Run-Flat&Non-Run-Flat. Experimente sind nicht verboten. Ich habe diese Kombination noch nicht probiert. Aber um Klarheit hier herein zu bekommen, verboten ist es nicht explizit.


    Mit freundlich Grüssen

  • Im COC steht bei mir glaube nur eine Kombination mit M+S. Das müsste dann glaube auch die gleiche sein, die auch im Türrahmen der Fahrertür drin steht. (könnte bei mir tatsächlich nur 225 rundum auf 17" sein. Aber was soll ich mit solchen Asphalt schneidern auf der HA.


    Früher war das glaub einfacher, da wurde nicht so ein riesiger Unterschied gemacht zwischen Winter und Sommer, oder mir ist es einfach nicht aufgefallen.


    Ein pfiffiger Polizist dreht dir da nen strick draus, aber das muss er erstmal wissen und dann hat der auch einfach Bock drauf Leute stillzulegen.

  • Ich hab aber jetzt auch nicht ins COC geschaut. Sind da Winterreifen in mischbereifung wirklich ausgeschlossen?

    Nein.


    Im CoC stehen mitunter Explizit Winterreifen aufgeführt, z.B. bei meinem 435i GC steht dort für 18" die folgenden Dimensionen:

    • 1/2: 225/45 R18 91Y 8Jx18 ET34
    • 2: 255/40 R18 95Y 8 1/2Jx18 ET47
    • 1/2: 225/45 R18 95V M+S 8Jx18 ET34

    (ich denke wir wissen, was das heißt: Achse 1/2, Reifengröße, Durchmesser, Trafähigkeit, Geschwindigkeit, optional Kennzeichnung, Felgendimensionen)


    Das bedeutet aber nicht, dass ich deshalb im Winter nur die letzteren fahren darf, sondern genau umgekehrt, dass ich diese Reifen auf beiden Achsen nur als M+S Reifen fahren. (logisch, Geschwindigkeitsindex V ist bei Sommerreifen und Vmax 250 km/h ja nicht zulässig, bei Winterreifen schon)

    Die ersten beiden sind unabhängig vom Reifentyp fahrbar.



    Und jetzt wird es tricky:

    Mit Winterreifen kann man bei den 95Y angegebenen Reifen entsprechend nach unten abweichen, z.B. mit 95W, 95V, etc.

    Rein theoretisch müsste auch eine geringere Tragfähigkeit gehen, z.B. 93V, da die Abschläge für die höhere Geschwindigkeit entfallen (irgendwo hier hatten wir das mal ausführlicher durchgerechnet).

    Aber: durch die Zulassung wird das hier im konkreten Fall explizit ausgeschlossen und eine 95V gefordert. Wäre dem nicht so, wäre die dritte Angabe überflüssig gewesen.


    ----

    Anmerkung: Das Beispiel gilt für mein Fahrzeug. Es kann bei euren natürlich abweichen, es gilt immer nur das, was bei euch in den Papieren steht!

  • Bei mir steht da das gleiche.


    Das ist interessant. Das heißt mischbereifung gar kein Ding, aber tragkast und speed Index muss eingehalten werden.


    Das heißt aber such, wenn jemand bei mir zu genau hinschaut, dann sind meine Reifen unzulässig, da nur speed Index V. Gutes Argument für meine Frau, dass ich mir nächstes Jahr andere Felgen fürn Winter mit Reifen speed Index V holen muss. :thumbup:

  • In der Hoffnung, dass ich damit kein Beziehungsdrama auslöse: Doch, du darfst im Winter auch V fahren ;)
    Die Auswahl an 95Y Winterreifen kann man an einer Hand abzählen, wenn man Wert auf Sternmarkierung legen sollte, war's das. Entsprechend ist die Ausnahme schon in Ordnung.


    Wenn in den Papieren nichts weiter angegeben ist, darfst du bei Winterbereifung nach unten abweichen, wenn darauf hingewiesen wird. Den entsprechenden §36 StVZO dazu hatte ich kürzlich erst zitiert: RE: Sommerreifen Sammelthread (Fragen, Diskussions- und Erfahrungsaustausch)



    Bei der Tragfähigkeit kann man noch beliebig kompliziert rechnen, wenn man die Vmax auf 240 begrenzt, da andere Lastabschläge gelten (95W hat bei 240km/h noch 690kg, bei 250km/h aber nur noch 655kg). Durch die zusätzliche Angabe in der Zulassung sind 95V mit entsprechend 628kg bei 240km/h sind hier ausschlaggebend.

    Das Gerechne lohnt sich aber fast nie und Prüfer haben da schonmal gar keine Lust drauf, also nimmt man eben diese >=95 und gut.

    (RE: Sommerreifen Sammelthread (Fragen, Diskussions- und Erfahrungsaustausch))

  • Oder nen Kleber ins Cockpit M+S max 240km/h :)

    Hallo,


    die Briefmarke im Sichtfeld des Fahrers oder das Erinnerungs - Geräusch am Idrive einstellen ist laut STVO ja in Ordnung.


    Ich frage mich nur, wie die Blauen diese Einstellung am Idrive kontrollieren möchten, wenn sie einem anhalten. Briefmarke können sie ja noch lesen. Muss man da fahren und der Blaue setzt sich daneben und fährt mit? Hatte ich noch nicht.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Noch einmal zurück zum Thema Schneeketten: ich habe kürzlich probeweise meine Schneeketten auf meinen originalen 18 Zoll Winterrädern montiert; sie passen. Und dann habe ich zufällig in einer Anleitung in der My BMW- App entdeckt, dass sie auch von BMW freigegeben sind. Und siehe da: auch im Bordbuch sind die 18- Zöller aufgeführt. Man sieht es allerdings erst, wenn man eine Seite weiterblättert. Die eine Zeile hat wohl nicht mehr auf die Seite gepasst. Ich bitte deshalb, meine Fehlinformation von der Vorseite (Beiträge 16 und 19) zu entschuldigen. Leider kann ich sie nicht mehr bearbeiten.

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe" (Walter Röhrl)

    Einmal editiert, zuletzt von Archiebald ()