Winterreifen mit Sommerfelgen 18Zoll

  • Zumal Winterreifen ja nur auf gleichen Felgenbreiten erlaubt sind oder habe ich das falsch interpretiert?

    Wie kommst Du denn da drauf? Wenn Du z.B. auf der Standard-Mischbereifung auch die Winterreifen in der selben Größe wie die Sommerreifen fährst, musst Du gar nichts machen - nur wie schon weiter oben geschrieben sind dann keine Schneeketten erlaubt... Wenn Du jetzt z.B. vorne die 8" Felge und hinten die 8,5" Felge hast und rundrum 225er Reifen fahren willst, musst Du das beim TÜV eintragen lassen und gut ists... Schneeketten gehen dann zwar immer noch nicht und auch ein Tausch vorne/hinten geht nicht, aber es ist legal fahrbar...

  • Zumal Winterreifen ja nur auf gleichen Felgenbreiten erlaubt sind oder habe ich das falsch interpretiert?

    Hallo,


    so einfach kann man das bei dem F30/F31 nicht sagen. Es gibt ca. 20 verschiedenen ABEs für die Type F30 und nochmals so viele für die Type F31. Aussagekräftig ist primär die COC Liste, die jeder mitbekommen hat. Allerdings gibt es diverse ABEs, die nicht alle in die COC Liste übernommen wurden. Also bedeutet legal, das was in der COC Liste zu dem KFZ steht oder es muss die ABE besorgt und mitgeführt werden, die etwas besagt, was nicht in der COC Liste steht. In beiden Werken steht auch drinnen, ob Fahrt mit Schneeketten erlaubt ist.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Ich glaube nicht dass die Ursrüngliche Frage so gemeint war, dass man erst wieder zu TÜV rennen muss für eine Eintragung bei der man womöglich auch noch eine Bestätiung vorlegen muss, dass der Reifen so weit gestreched werden darf. Ich bin von der üblichen Vorgehensweise ausgegangen. bei der die Winterreifen auch gleichgrossen Felgen aufgezogen werden.

  • Hallo,


    BMW gibt eine Empfehlung heraus, welche Reifen auf welchen Felgen im Sommer bzw. im Winter gefahren werden sollen. Eine Mischbereifung als Winterbereifung kommt darinnen nicht vor.


    Bei den 20“ Reifen sind Schneeketten nicht zugelassen.


    Ich rede von Original BMW Felgen und nicht von Zubehörfelgen.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Ich fahr die ganze Zeit schon mischbereifung im Winter auf den M400.


    Alles super. Felgen sehen ganz normal aus und Auto fährt super. Ich wüsste nicht, wofür ich mich im Winter mit nem schmalen 225er rumärgern sollte. Vor allem, wenn man nicht vor hat in Gebiete zu fahren, wo Schneeketten vorgeschrieben sind. Mit Tieferlegung geht das ja sowieso nicht mehr


    Ich hab aber jetzt auch nicht ins COC geschaut. Sind da Winterreifen in mischbereifung wirklich ausgeschlossen?

  • (wobei man xDrive oft von der Pflicht ausgenommen ist)

    In Österreich gibt es Zusatzschilder mit der Aufschrift "ausgenommen Allradfahrzeuge". Ich bin mir aber nicht sicher, ob das generell gilt. In Deutschland gilt meines Wissens Kettenpflicht auch bei Allradantrieb. Sinn macht es auf jeden Fall, weil ein Allradler genauso schlecht einen Berg hinunterfährt wie andere Fahrzeuge.


    Die zulässigen Rädergrößen stehen in der Betriebsanleitung auf Seite 235, wie ich kürzlich in einem anderen Thread schon einmal erwähnt habe. Diese sind 205/60 R 16,

    225/55 R 16 und 225/50 R 17. Für mich lohnt sich die Anschaffung, da meine verstellbaren Ketten u.a. auch auf meine Mercedes V- Klasse (Marco Polo) passen und ich am Alpenrand (bei Miesbach) wohne. Meine letzten Schneeketten wurden jedenfalls in vielen Jahren im Raum Garmisch- Partenkirchen immer wieder bei verschiedenen Fahrzeugen gebraucht.


    Mit den Emblemen in der Felgenmitte habe ich einen anderen Verdacht. Ich habe bei meinem letzten Ford die Nabendeckel von neuen Zubehörfelgen für die Winterreifen mehrfach gegen die Ford- Pflaume ausgetauscht und glaube, dass dadurch der Lack so beschädigt wurde, dass er nur dort unterwandert wurde.

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe" (Walter Röhrl)

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  • In Österreich gibt es Zusatzschilder mit der Aufschrift "ausgenommen Allradfahrzeuge". Ich bin mir aber nicht sicher, ob das generell gilt. In Deutschland gilt meines Wissens Kettenpflicht auch bei Allradantrieb. Sinn macht es auf jeden Fall, weil ein Allradler genauso schlecht einen Berg hinunterfährt wie andere Fahrzeuge.

    Gilt auch in Österrreich generell für alle. Es sei denn, es wird besagte Ausnahme angezeigt. Das ist aber - zumindest auf den Strecken, die ich ab und an mal im Winter in der Alpenregion fahre - relativ oft der Fall.


    Ob es unabhängig von der rechtlichen Lage generell sinnvoll ist, ist eine andere Sache. Wobei ich die Dinger die letzten 10 Jahre glaube ich einmal genutzt habe, mehrmals versehentlich mit unpassenden Ketten im Kofferraum unterwegs war (hatte 17“ im Kopf, stand aber 16“ drauf… hätte man mal lesen müssen) und für den 4er habe ich gar keine, der hat die Alpen im Winter aber auch nur aus der Ferne gesehen und Eifel oder Sauerland kann man sich in den Winterwochen auch gut verkneifen.


    Muss ja jeder selbst entscheiden, wie und wo das Fahrzeug eingesetzt wird, ob man darauf achten sollte.

  • Die zulässigen Rädergrößen stehen in der Betriebsanleitung auf Seite 235, wie ich kürzlich in einem anderen Thread schon einmal erwähnt habe. Diese sind 205/60 R 16,

    225/55 R 16 und 225/50 R 17.

    Hallo,


    stehen diese Reifen in der BAL für Deinen 340i mit 326 PS als zulässige Bereifung?


    M.E. hat dieses Auto eine Bremsanlage die eine 18“ Bereifung als Minimum erfordert.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Ich habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Für diese Reifengrößen sind beim 3er Touring Schneeketten zulässig. Aber wahrscheinlich kann ich an meinem 340er auch mit den Standardbremsen keine 16 Zoll Räder montieren. Und Shit: ich stelle gerade fest, dass meine neuen Schneeketten zwar auf die 18 Zoll Winterräder passen, aber eben nur höchstens mit 17 Zoll Rädern montiert werden dürfen. Ich hatte aber eigentlich nicht vor, mir neue zu kaufen und werde es wenn nötig einfach vorsichtig ausprobieren.

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe" (Walter Röhrl)