Kennzeichenbefestigung Vorschriften

  • Moin,


    ich würde gerne bei mir vorne den Kennzeichenhalter und auch den drunterliegenden Halter für den Halter, welcher die Neigung ausgleicht entfernen.

    Ich möchte das Kennzeichen dann direkt auf die Stoßstange kleben, jedoch ist es dann etwas nach vorne geneigt (wie auf dem angehängten Bild zu sehen).

    Hier gab es schon Threads, wie man das macht, aber dort wurde nicht auf die rechtliche Ebene eingegangen.

    Da ich immer alles legal haben möchte, bin ich mir jedoch nicht sicher ob das soweit erlaubt ist. Ich habe folgende Anforderungen zur Kennzeichenbefestigung gefunden:

    Wie ein Kennzeichen anzubringen ist, ist im Gesetzt nicht genau festgeschrieben. So muss es lediglich fest sein, jedoch darf das vordere Kennzeichen in einem Winkel von 30° vertikal gegen die Fahrtrichtung geneigt sein. Dabei muss das Kennzeichen mindestens 20 cm über der Fahrbahn liegen.

    Irgendwie weiß ich nicht wie "gegen die Fahrtrichtung" zu verstehen ist :/


    Besten Gruß

  • die Oberseite des Kennzeichens muss nach hinten geneigt sein - das wurde vermutlich für die Klebekennzeichen für Mazda MX5, Ferrari und Co. eingeführt... Da werden die Kennzeichen, die aus einer Folie bestehen, auf die Motorhaube geklebt...

  • Ob es erlaubt ist aufgrund der geringen Neigung oder nicht, kann ich nicht beurteilen - meines Wissens nach muss es aber fest mit dem Fahrzeug verbunden sein - was m.E. nicht geht ist z.B. die Befestigung mittels Magnet. Das ist offiziell nicht erlaubt, machen aber viele und keiner meckert...

  • Habe am 11er auch Magneten, afaik ist das aber sogar erlaubt. Klett ist ja auch erlaubt und kann so gesehen auch abgenommen werden, bzw jeder normale Kennzeichenhalter mit Clipsen ist auch in 10 Sek geöffnet und das Kennzeichen entnommen.


    Klebekennzeichen sind definitiv nicht erlaubt! Der Eigentümer von Brose hatte da einen jahrelangen Rechtsstreit, in dem es ursprünglich um ein Bußgeld in Millionenhöhe ging und am Ende war es immer noch 6 stellig.

  • Klebekennzeichen sind doch aber etwas ganz anderes als ein normales Kennzeichen anzukleben?! Quasi ein Kennzeichen als Sticker.

    Ich möchte mein ganz normales genormtes Kennzeichen mit Tesa Montageband Outdoor anbringen, damit dieser riesige Klotz an Haltern verschwindet. Mit Magneten ist es mir zu leicht abnehmbar und ich müsste die Stossstange abbauen um die Magnete an der Innenseite anzubringen. Das mit der Neigung habe ich inzwischen rausgefunden kommt von den 2-Rad-Fahrern, die Ihr Nummernschild hinten oft fast im 180° Winkel angebracht haben.


    Ich werde es bei mir jetzt einfach machen.


    Krass finde ich nur folgendes:

    "In jedem Fall ist es so, dass ab einem Neigungswinkel von 30° die Ordnungswidrigkeit beginnt und diese VOWi (Verkehrsordnungswidrigkeit) mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden kann. Wer höher hinaus will, findet sich ab ca. 60° plötzlich im Anzeigenbereich wieder. Aber nicht im Sinne des Bußgeldkataloges, sondern als Vergehen des Kennzeichenmissbrauches im Sinne des StVG.

    Wir sprechen dann also von einer astreinen Straftat, mit der sich das zuständige Amtsgericht befassen wird. Aus langjähriger Praxis kann ich sagen, dass diese Anzeigen im Schnitt mit einem Strafbefehl in Höhe von rund 800 bis 1.000 Euro enden. Beim Erstverstoß wohlgemerkt. Punkte im VZR (Verkehrszentralregister) kommen außerdem hinzu." Quelle: https://www.keba-verlag.de/kennzeichen-neigungswinkel/