Traglastbescheinigung M405 20“

  • So, kurzes Update. Die 20“ haben wieder ihren Platz am Auto gefunden und wurden so abgenommen.


    Man darf einfach nicht locker lassen!

  • Ja klar:

    Ich habe ein vergleichbares Auto genommen (440i xdrive) mit den M405 in 20“ wo die Räder noch gefahren werden dürfen und bin auf die Waage mit beiden. Der Rest war relativ einfach, da sich die Autos nur minimal unterscheiden.


    Alle Papiere (CoC Papier und Schein) eingepackt und dann zum TÜV.


    Da die Räder original von BMW sind stand dem nichts mehr im Wege.


    Anhängerbetrieb ist halt nicht möglich mit den 20“, aber brauch ich eh nicht.

  • Ich hatte auch ein Auge auf die 20 Zöller geworfen, allerdings für den F33 440i xDrive Cabrio.


    Mich hat es nur schon verunsichert das alle Angaben im Netz nur für bis 435i angegeben waren und der 440i gar nciht mehr drauf stand.


    wie bei dem hier geposteten link vom leebman.


    hab ich doch noch eine chance?


    Wurd das nur vergessen?!

  • Hallo,


    versteh ich Dich so richtig, dass es eine Einzelabnahme beim TÜV gab?

    Beide Autos haben also eine identische Achslast vorne und hinten.


    Also BMW rückt in Richtung Traglastgutachten nichts mehr raus.


    Viele Grüsse

  • Ich nutze den alten Thread auch nochmal. Ich habe einen F33 als 435i und fahre schon eine Weile die M 405 in 20", weil ich dachte, originale Räder müsste man definitiv nicht eintragen. Jetzt bin ich über diesen Thread gestossen und bin schon sehr verwundert. Schaue ich in mein CoC-Papier steht dort exakt eine Felgengröße (18") drin. Der Wagen wurde aber von Werk aus schon mit den M 442 in 19" ausgeliefert.

    Das kann doch nicht sein, dass man dann von der Neuwagenabholung direkt zum TÜV hätte fahren müssen und erstmal die serienmäßigen Räder eintragen :/


    EDIT: OK, es stehen noch weitere Radgrößen in den Anmerkungen Punkt 52. Da stehen auch die 20", das sollte ja dann reichen das CoC bei einer Kontrolle vorzuzeigen hoffe ich.

  • Ich wollte es gerade schon sagen, in der tabellarischen Darstellung unter 35 steht genau wie in der Zulassungsbescheinigung üblicher Weise die kleinste Dimension. Der Rest im Block 52 (Anmerkungen) unter “zu 35: …“


    Genau so, wie auch eigene Eintragungen unten im Anmerkungsfeld der Papiere stehen und nicht oben in der Tabelle.