Traglastbescheinigung M405 20“

  • Ich frag mal bei dem Teilefachmann meines Händlers an. Zu dem hab ich einen guten Draht und vielleicht kann der was machen. Ich verspreche hier nichts...


    Edit: Erledigt. Jetzt heißt es Warten.

  • Also, an eine Traglastbescheingung kommt mein Freundlicher auch nicht mehr ran. Er hat mir erst einmal die angehängte Liste der zulässigen Räder zugeschickt und meinte, dass Du damit eigentlich keine Probleme haben dürftest, da die 20" Felge bei Dir zugelassen ist. Ich habe noch einmal nach den techn. Daten der Felge gefragt. Vielleicht ergibt sich ja daraus etwas.


    Wenn die M405 in der Tabelle steht, dann müssen in Deinen CoC-Papieren doch auch 20" Räder stehen...


    EDIT: Ich sehe gerade, dass die 20" nicht für die Dieselfahrzeuge zugelassen ist (also gleiches Problem wie bei mir mit dem F33 420d). Vergiss also meine letzte Bemerkung und die Tabelle solltest Du dann auch nicht vorzeigen ;)


    EDIT 2: Ich befürchte dann schon fast, dass die Traglast der M405 ohnehin nicht ausreichen wird, wenn die bei den Dieseln und mit AHK nicht zugelassen ist.

  • Wahnsinn, danke für die schnelle Rückmeldung!! Ja mir ist das nicht verständlich. Sollte es in Zusammenhang mit 20" und der AHL liegen, kann man ja die Anmerkung machen, bei Verbau sind 20" nicht zulässig.

    Ich sehe da aktuell keine andere Möglichkeit als die M405 20" runter zu machen und zu verkaufen...

  • Schreib doch mal BMW an und frag nach, warum die 20" auf den großen Dieselfahrzeugen nicht zugelassen ist. Beim F36 420d ginge die 20", beim 420xd wieder nicht, was meine Theorie stützt, dass die Traglast an sich nicht ausreicht.


    Wenn dann als Antwort kommen sollte, dass die Tragfähigkeit nicht ausreicht, dann hast Du zumindest das negative Ergebnis schwarz auf weiß.

  • Die Anfrage habe ich gestern an BMW (Kundenbetreuung) raus geschickt. Ich halte dich (euch) am laufenden, was raus kommt!

  • Ich bin auch noch nicht fertig mit der Nummer ;)


    In dem Auszug unten steht: „..im Fahrzeug CoC prüfen, ob die Rad-/ Reifenkombination eingetragen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist dem Kunden entweder der Auszug aus der EU-Typgenehmigung oder das Teilegutachten auszuhändigen. Gegebenenfalls ist länderspezifisch eine nachträgliche nationale Zulassung erforderlich.“


    Das heißt doch im Klartext, dass es eine EU-Typgenehmigung oder ein Teilegutachten geben muss. Ich habe meinen E-Teile Spezi einmal darauf angesetzt.

  • So, finale Rückmeldung von meinem Freundlichen. Zitat:


    "Also wir hatten gerade die Dekra im Haus. Ich habe dem Prüfer den Fall geschildert, und er meinte wenn die Räder in der Liste, die ich Ihnen heute morgen geschickt habe, von BMW nicht für das Fahrzeug freigegeben sind, dann haben Sie auch keine Chance, die eingetragen zu bekommen."

  • Das ist echt schade, denn es wird noch mehr, nicht nur mich mit so einem Problem treffen! Ich fahre heute mit den 18“ Rädern zum TÜV und lass alles abnehmen. Mal sehen welche Räder danach ihren Platz finden…


    Trotzdem vielen herzlichen Dank!!