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Seltsam. Ich habe auch die adaptiven LED Scheinwerfer. Dann muss ich mich irren und der Codierer hatte eine Sache weniger zu machen. In Auftrag gegeben hatte ich es auf jeden Fall, weil ich dachte, die Funktion wäre nicht ab Werk vorhanden.
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Beobachte das mal. Der Schalter muss halt auf Auto stehen, bei manuell ein geht es nicht.
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Beobachte das mal. Der Schalter muss halt auf Auto stehen, bei manuell ein geht es nicht.
Es geht ganz sicher. Habe ich heute morgen gesehen, als meine Frau aus der Garage gefahren ist. Ich dachte nur, dass ich es habe codieren lassen müssen. War aber wohl schon vor den Codierungen vorhanden
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War aber wohl schon vor den Codierungen vorhanden
Oder es war nur bei estorilblauen ab Werk so
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Ich habe den Fehler gefunden. Es warenwirklich die Kabelverbinde/Stromdiebe, die nicht funktioniert haben. Jetzt funktioniert das Abbiegellicht auch mit Lenkeinschlag ohne Blinker. Nur schade, dass es nur bis 30 km/h funktioniert und daher in Autobahnabfahrten keine Verbesserung bietet.
Danke nochmal!
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Nur schade, dass es nur bis 30 km/h funktioniert und daher in Autobahnabfahrten keine Verbesserung bietet.
Danke nochmal!
Daher heißt es Abbiegelicht und nicht Kurvenlicht.
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Bringt beim Spurwechsel mit höherer Geschwindigkeit bei korrekt eingestellten Nebelscheinwerfern tatsächlich nicht wirklich was. Den Bereich, der damit ausgeleuchtet wird, ist für diesen Vorgang schlicht uninteressant.
Die NSW dürfen aufgrund ihrer potenziellen Blendwirkung nur eingesetzt werden, wenn der Nutzen die Risiken übersteigt. Das ist einerseits bei wetterbedingt schlechter Sicht der Fall (gibt zwar kein Tempolimit für die NSW vorne, aber “angepasst“ gilt ja immer) und unter 40km/h die Ausnahmeregelung durch die ECE R119 für die Verwendung beim Abbiegen. Für andere Zwecke gibt es eben keine Zulassung.
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Bei meinen anderen Auto ist das Abbiegelicht zusätzlich im Hauptscheinwerfer, und nicht über die Nebelscheinwerfer. Wahrscheinlich geht es deswegen bis 70km/h.
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Die NSW dürfen aufgrund ihrer potenziellen Blendwirkung nur eingesetzt werden, wenn der Nutzen die Risiken übersteigt. Das ist einerseits bei wetterbedingt schlechter Sicht der Fall (gibt zwar kein Tempolimit für die NSW vorne, aber “angepasst“ gilt ja immer) und unter 40km/h die Ausnahmeregelung durch die ECE R119 für die Verwendung beim Abbiegen. Für andere Zwecke gibt es eben keine Zulassung.
Indirekt schon, da die Nebelscheinwerfer nur bei Sichtweiten unter 100m erlaubt sind und da muss die Geschwindigkeit so sein, dass du in der Zeit auch zum stehen kommst, was nach reiner Fahrschulmathematik auch irgendwas um die 100km/h sind.
Bei der Nebelschlussleuchte ist die Grenze bei Sichtweite 50m...