Glückwunsch, dann man gute legale Fahrt damit.
“geprüft mit Reifen LingLong, bei Abweichung Auflage 47/11 beachten“ (sinngemäß) hatte ich auch mal im Schein stehen (kurz vor Saisonende mit den gebrauchten Billigreifen eintragen lassen und das Gutachten damals nur sehr grob überflogen - hinterher ist man immer schlauer). Nach vllt. 500km vernünftige Reifen draufgezogen, hat bei den nachfolgenden 4 HUs dann niemanden interessiert. Ist aber entsprechend schon über 10 Jahre her und es war auch nicht ganz so knapp.