Federn Eintragung in Österreich?

  • Bei mir is es so abgelaufen zuerst wollte ich zu einem Zivilgutachter (kosten um die 250€)


    Dann hat mir der gesagt darf er nicht machen ,wegen der Bremsanlage muss die Landesregierung machen...
    Ok nja Landesregierung auweiher....
    So angerufen .....
    3x versetzt und dann hab ich nach 1,5 Monaten einen Termin (ausendienst bei mir im Ort bei einer Werkstatt) bekommen ( dort wurde ich vom Ing. aufgeputzt was ich mir einbilde.... ?(8| )
    Bei dem Wetter (leichter Schneefall) schau ich sicher nicht unters Auto
    Hallo was soll das hab ich mir gedacht in der Privatwirtschaft putz ich den auf und der sieht mich niemehr... :cursing:
    Dann hat er sich etwas beruhigt und hat mich dann gebeten einen Termin in Graz auszumachen.....
    SO ein weiteres Monat gewartet weil der Herr Ing. natürlich auf Urlaub war..
    Auf einmal ein Anruf ob ich morgen Zeit habe er würde sich das ganze ansehen...
    Ich bin dann rauf der Herr Ing extrem freundlich und alles kein Problem mach ich doch gerne
    Alles eingetragen 52€ bezahlt...
    Stmk kostet jedes "Teil " 26€- also Felgen 26€ ,Federn 26€, getönte Scheiben 26€
    Meines Wissen bekommt man in Tirol alles ein wenig leichter eingetragen , angeblich weil die keine eigene Tüv Stelle haben und die nach Bayern müssen..

  • Sollte jemand darauf achten bekommst man ganz sicher ein Problem. Warum?
    Weil man mit einem Auto unterwegs ist das der StVo nicht entspricht bzw. nicht zulässig ist...


    Nachdem es eigentlich schwer ist einen Termin zu bekommen wäre immer besser vorher LR Termin ausmachen und kurz davor
    dann die Umbauten vornehmen...

  • Im üblichen Sinne ist eine fachgerecht eingebaute tieferlegeung oder andere teile ja kein schwerer Mangel.
    Deshalb hast du auch kein Problem wenn du einen Unfall hast wenn du gerade an weg zum Gutachter bist.


    Natürlich solltest du die Termine so ansetzen, dass du kurzfristig die Eintragung bekommst.
    Bei einem Unfall kann dir die Versicherung auch nur aussteigen, wenn der Unfall nachweislich durch entsprechendes nicht fachgerechtes Teil verursacht wurde.