das Problem wurde zwei Monate nach dem Kauf adressiert. Wenn BMW ihre Gebrauchten mit Premium Selection etc. bewirbt finde ich es nicht verkehrt bekannte Probleme auf Kulanz zu regeln zu lassen.
Also wenn das Problem bereits 2 Monate nach Kauf an BMW adressiert wurde, und es eine Premium Selection auf das Fahrzeug bei Kauf gab (die ja üblicherweise 24Mon ab Kauf gilt) so ist das ein Thema für diese Premium Selection GARANTIE. Nicht aber für einen KULANZ-Antrag
Kulanz ist ja nur eine freiwillige Leistung wenn kein Garantieanspruch besteht