Ja da hast du natürlich Recht, aber stell dir vor jemand kauft sich ein gebrauchtes Auto und fordert da nun die Werkstattunterlagen an und findet Sachen raus über den Vorbesitzer... Unfälle oder sonstwas. Es ist ein zweischneidiges Schwert.
Wir haben auch derzeit riesige Probleme mit dem Thema bei Kundenbeanstandungen, ein KFZ-Kennzeichen und eine Fahrgestellnummer sind nach DSGVO schützenswert wie ein Name, da eindeutig jemandem zuzuweisen.
Das dürfen wir nicht abspeichern und übertragen, das ganze DSGVO Thema ist extrem komplex und überall lungern Anwälte die einen dann verklagen wollen, ich blick da auch nicht 100% durch aber gerade als große Firma solltest du seeeehr vorsichtig sein.
Ich habe mich hier explizit auf den Fall des TE bezogen, der ja Erstbesitzer ist