Ich stelle mir in diesem Zusammenhang die Frage, woher ein TÜV Prüfer eigentlich weiß, ob es sich um Serienräder handelt, für die keine Eintragung mit der entsprechenden Serienbereifung notwendig ist? Dann müsste der TÜV für jedes Fahrzeug doch alle erdenklichen ab Werk verfügbaren Felgen-/Reifenkombinationen kennen?
Eigentlich muss der TÜVler doch sogar den Auslieferungszustand des jeweiligen Fahrzeugs kennen. Sonst kann er wohl kaum sagen, dass die Räder nicht von vornherein dran waren.