F30 Styling 401 Traglastgutachten benötigt !

  • Ich stelle mir in diesem Zusammenhang die Frage, woher ein TÜV Prüfer eigentlich weiß, ob es sich um Serienräder handelt, für die keine Eintragung mit der entsprechenden Serienbereifung notwendig ist? Dann müsste der TÜV für jedes Fahrzeug doch alle erdenklichen ab Werk verfügbaren Felgen-/Reifenkombinationen kennen?

    Eigentlich muss der TÜVler doch sogar den Auslieferungszustand des jeweiligen Fahrzeugs kennen. Sonst kann er wohl kaum sagen, dass die Räder nicht von vornherein dran waren.

  • Ich stelle mir in diesem Zusammenhang die Frage, woher ein TÜV Prüfer eigentlich weiß, ob es sich um Serienräder handelt, für die keine Eintragung mit der entsprechenden Serienbereifung notwendig ist? Dann müsste der TÜV für jedes Fahrzeug doch alle erdenklichen ab Werk verfügbaren Felgen-/Reifenkombinationen kennen?

    Ich hatte dem TÜVer eine Kopie von meiner EG-Übereinstimmungsbescheinigung mit zu den Unterlagen gelegt. Da stehen alle entsprechenden Rad-/Reifenkombinationen drin.

  • Basti

    kannst du mir diese mal schicken oder hier rein stellen ? falls du diese noch hast ?


    Hoppsala@gmx.net

    Die COC Papiere solltest Du doch wohl selbst haben. Nennt sich altmodisch auch Fahrzeugbrief ;)

  • Das wird Dir nichts bringen, da die keine Anwendung auf Deinen Wagen findet. Genau genommen ist die sogar FIN gebunden.


    Die solltest Du aber auch selbst haben...die bewahrt man eigentlich immer zusammen mit dem Fahrzeugbrief auf. Ist imho auch ein relativ wichtiges Dokument.


    EDIT: Unter Fahrzeugbrief verstehe ich zwar die ZLB Teil II (grün), aber ich meine jedenfalls dieses Dokument.

  • Jedenfalls steht da so etwas drin, wie im Anhang zu sehen (aus den Papieren meines F33).


    Solange Du die Kombinationen einhälst, die dort beschrieben sind, und es sich auch noch um Originalfelgen handelt, die zum Zeitpunkt des Fahrzeugbaus ab Werk hätten drauf sein können, ist alles gut.


    Ich darf z. B. keine 20" fahren, die F33 vor Februar 2018 aber schon.

  • Ich hatte dem TÜVer eine Kopie von meiner EG-Übereinstimmungsbescheinigung mit zu den Unterlagen gelegt. Da stehen alle entsprechenden Rad-/Reifenkombinationen drin.

    Stimmt, so steht's auch bei mir in der EG Bescheinigung. Aber es stehen ja nur die zulässigen Radgrößen (Felge und Reifen) drin.


    Soll heißen, es steht ja trotzdem nicht drin, das die montierte Felge, welche den genannten Großen entspricht, ohne Eintragung gefahren werden darf.


    Ich könnte mir dann ja theoretisch eine Felge aus dem Zubehör oder für einen anderen BMW in der aufgeführten Größe wie in der EG Bescheinigung montieren. Das wäre ja aber nicht zulässig.


    Woher weiß also der Prüfer, dass die montierte Felge ohne Eintragung auf einem F3X gefahren werden darf? Er müsste dann doch irgendwo nachsehen können, welche Felgen ab Werk für den F3X ohne Eintragung zugelassen sind, z.B. die vom Beitragsersteller genannten Styling 401.

    :acute:Mein roter Flitzer - 328i Touring in melbourne rot :acute:
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