Eibach Fahrwerksfedern Teilegutachten/TÜV

  • Moin zusammen,

    hab mir im Februar 2021 den BMW 325D gekauft ( von einem Händler in Kundenauftrag).

    So jetzt folgendes, das fahrzeug besitzt eine TÜV Abnahme der Rad-Reifenkombination, wo steht : Sportfahrwerk (mit Tieferlegung) 19" Rad. Wo dann sturz, spur,Nachlauf etc. steht.

    Von den Eibach Federn habe ich ein Teilegutachten, jetzt zur Frage: Muss die tieferlegung noch vom TÜV abgenomen werden oder wurde das mit den Rad/Reifen kombiniert?

    Der hat von dem Händler während dem Kauf dann auch neu TÜV (bei KÜS) ohne Mängel bekommen deswegen bin ich mir unsicher ob das so gut ist oder noch was gemacht werden muss.

    Bin über jede hilfe Dankbar.

  • Räder und Fahrwerk müssen immer eingetragen werden sofern eine eventuelle ABE keine Gültigkeit mehr hat in Kombination

    Gruß Hendric :)


    Umbau von Abgasanlagen und individuelle Endrohrblenden aus Edelstahl - bei Interesse PN


  • Räder und Fahrwerk müssen immer eingetragen werden sofern eine eventuelle ABE keine Gültigkeit mehr hat in Kombination

    Ok, aber dann dürfte der doch eigentlich kein TÜV bekommen oder? Da er ja diesen mit tieferlegung bekommen hat

  • Ich lese aus dem Text heraus, dass es wohl keine Serienräder sind, ja?


    Wenn 2 Komponenten geändert wurden (hier: Räder + Federn), müsste sich im Abnahmetext für beides eine Identifikation finden lassen (KBA-Nummer, Kennzeichnung, Farbe, etc.), ist ja sonst unmöglich nachzuvollziehen, was da geprüft wurde. Mit Serienrädern dann eher Formulierungen wie „i.V.m. serienmäßigem LM Rad …“. Wenn dem nicht so ist, würde ich mal mit den Unterlagen bei der nächsten Prüfstelle vorbeischauen und das klären.


    Wenn eine geänderte Komponente eine ABE hat, verliert diese bei mehreren Änderungen oft ihre Gültigkeit, muss aber nicht immer so sein (hatte im letzen Fahrzeug Eibach Federn, in deren ABE etwas wie „Zubehörräder OK, wenn abgenommen“ stand, das haben mehrere Prüfstellen so durchgewunken). Wenn es „nur“ Teilegutachten gibt, ist die Abnahme sowieso obligatorisch.


    Ok, aber dann dürfte der doch eigentlich kein TÜV bekommen oder? Da er ja diesen mit tieferlegung bekommen hat

    In einer perfekten Welt könntest du sicher davon ausgehen, dass Bestände HU bedeutet, dass alles ordnungsgemäß eingetragen wurde.

    Leider kann man dem nicht immer trauen, wenn man nicht selbst dabei war (und selbst dann…), da wird auch genug übersehen (ob nun absichtlich oder nicht).


    Also auch hier die gleiche, unbefriedigende Antwort: Kann sein, muss nicht.

  • Der TÜV prüft bei der HU nicht die Richtigkeit von jeder Abnahme, sonst würden manche bei jeder HU arm werden ;)

    Gruß Hendric :)


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  • Genau sind keine Serienräder, hab jetzt außer der ABE und das Teilegutachten nichts gefunden, dann sollte ich das mal abklären lassen. Der Händler meinte auch das er das erste mal TÜV nicht durchgekommen ist weil keine papiere

    für die Federn und als das Teilegutachten da war hat er TÜV bekommen. Im TÜV Gutachten steht auch nur änderung Rad/Reifenkombination, dann hoffe ich mal das ich das Gutachten bekomme und nicht alles umbauen muss ?(