Ihr Glücklichen
Mach Dir da mal keine Gedanken, eine gewisse Klientel arbeitet täglich daran, dass dies in Zukunft nicht mehr der Fall ist...
Vielen Dank für die Aufklärung! Dann ist der Fall klar :D. Die Typengenehmigung ist tatsächlich 1BG808.
Nicht zu vergessen ist allerdings, dass man die Bestätigung des Importeurs mitführen muss, dass das Bauteil (ECE Nr, Marke, Typ etc.) tatsächlich für dein Fahrzeug bestimmt ist und dieser über das Original der ECE-Genehmigung verfügt und (der Importeur/Lieferant nicht du) die originale ECE-Genehmigung bei Bedarf vorweisen kann, einen Eintrag in den Fahrzeugausweis ist indes nicht nötig.
Man muss also die "Lieferantenbestätigung" zum verbauten Ersatzteil (Downpipe/Kat in diesem Fall) eventuell bei einer Kontrolle vorweisen können, mehr nicht.
Einfach nur damit da keine Missverständnisse entstehen.