Hallo.
Ich bin seit ein paar Tagen im Gespräch mit einem TÜV-Prüfer und der Frage: "Sonderräder mit anderer Reifengröße die nicht im Teilegutachten stehen".
Als Grundlage zur Abroll- und Geschwindigkeitsdifferenz wird die Rad-Reifenkombination die im Fahrzeugschein ab Werk vermerkt ist zur Berechnung herangezogen.
Nun gibt es einen Disput den ich erstmal nicht Nachvollziehen kann. Auf "reifenrechner.at" wird mir folgendes herausgegeben:
Es geht um den Unterschied zwischen Serie 225/45 R18 (8 x 18 Felge) zu Sonderrad 275/25 R20 (10 x 20 Felge).
Laut dem Rechner gibt es eine Geschwindigkeitsabweichung von +2,2% zur Serienbereifung. Bedeutet wenn der Tacho 102,2 km/h anzeigt fahre ich tatsächlich 100 km/h.
Meine Wunschbereifung 235/35 u. 265/30 R20 wäre nicht zulässig. Wenn der Tacho 98,9 km/h anzeigt fahre ich bereits 100 km/h. Bedeutet ich fahre mit dieser Wunschbereifung immer 1,1 km/h schneller als die Tachoanzeige. Der TÜV-Prüfer begründet seine Ablehnung der "Wunschreifen" im Bezug auf die Geschwindigkeitsabweichung im + Bereich.
Hat hier jemand von euch mal ein ähnliches Thema gehabt, also Räder aufgezogen die nicht im Gutachten vermerkt sind? Ich möchte auf gar keinen Fall eine 275er Walze mit 25er Querschnitt hinten und 225er auf 8 1/2" vorne aufziehen!
Ich kann diese in meinen Augen geringfügige Toleranzabweichung überhaupt nicht nachvollziehen.