Alles rund um den B58-Motor.

  • Achim, so wie Fauler Löwe geschrieben hat , kannst Du über i-Drive die 'harte Lenkung' abwählen, vorausgesetzt, Du hast das ASF... Ich wußte es auch nicht und mir hat hier jemand auch diesen Tip gegeben... Ich hab's gemacht und finde diese Einstellung in der Stadt im Sportmodus angenehmer... Ich fahre letzte Zeit fast immer in der Stadt im Sportmodus, da ich die Derehzal vom Comfortmodus um die 1000 Umdrehungen nicht aushtehen kann... Im Sport habe ich das Gefühl, als ob ich mit einem Schalter im dritten Gang fahren würde und das ist für mich auch gut so.

    Hast du mal ausprobiert wenn du nur das getriebe in die Sportgasse drückst ob es dann von der Drehzahl her dir passt? Dann könntest du die straffe Lenkung in Sport lassen ohne auf Sport+ zu wechseln.

  • Ja, das kann man auch machen. aber ich habe das Gefühl, dass man im Sportmodus per Tastendruck besser aufgehoben ist. vllt. täusche ich mich... Im Sport+ bin ich noch nie gefahren..., habe Schiß, dass der Heck ausbricht..., bin kein ambitionierter Rennfahrer... Ich hatte davor 143 PS, daher siehst Du, wo ich mich jetzt, wenn sein muß im Sportmodus befinde... Ich habe beim 40-er schon das Gefühl, dem Verkehrsstrom mitfolgen zu können...

  • Ernie, hast Du selbst umprogrammiert, daß die Klappe immer offen ist ? Ergo, das heißt, dass Dein Wagen immer ca. 4 dB lauter ist, als Serie ?

    Da muss nichts für umprogrammiert werden, es braucht auch nicht so eine Zusatzbox um es z.B. übers Lenkrad steuern zu können.

    Gut gemachter klassischer Hardware-Umbau sozusagen. Ja die Klappe ist immer offen und ehrlich gesagt ist das trotzdem nicht

    sonderlich auffällig oder gar belästigend.

    Es ist so gemacht, daß mir da keiner ans Bein pinkeln kann. Geht auch problemlos durch den TÜV weil es nicht so extrem ist

    das da jemand genau hingucken würde.


    Da ich schon mal schrieb daß man nicht alles so öffentlich hinausposaunen sollte werde ich davon natürlich nichts mittels

    Fotos oder ausführlicherer Beschreibung hier einstellen.

  • Deswegen geht die Klappe ja auch in jedem Modus ab ~4000rpm automatisch auf :)

    Serien 40er öffnen in Comfort bei 2500 RPM und in Sport bei 2000 RPM, das liegt dann wohl an der MPPSK Software da die Anlage bei Klappe auf keine Dämpfer mehr hat, deswegen auch 4000 da die DB Messung bei 3750 stattfindet. Ist wohl ein Sicherheitsaspekt.

  • deswegen auch 4000 da die DB Messung bei 3750 stattfindet. Ist wohl ein Sicherheitsaspekt.

    Gut daß Du das gerade angesprochen hast, ich sehe dabei nämlich einen interessanten Aspekt.


    Ist diese Drehzahlgrenze von 3750 Upm für die Dezibelmessung nicht evtl. anfechtbar, falls es mal um die Wurst geht ?


    Folgender Gedankengang:

    Sofern die 8 Gang Automatik verbaut ist wird im normalen Fahrbetrieb, so wie es vom Hersteller vorgesehen ist und wie

    das Fahrzeug auch ursprünglich zertifiziert wurde, eine Drehzahl von 3750 Upm gar nicht erreichbar.

    Sie muss quasi künstlich provoziert werden, weil die Automatik sonst bereits um die 2000 Upm schaltet.


    Die Schaltpunkte wie auch die Getriebeübersetzungen der Gänge und des Differentials sind im Zusammenspiel

    Abgasrelevant und wurden bei der Zertifizierung genau SO abgenommen.

    Durch das zügige, frühe Hochschalten der Automatik werden schließlich die Emissionen und die Geräuschentwicklung

    gemäß einer Euronorm 6 eingehalten und bestanden.


    Ich darf im Gegenzug schließlich auch nicht einfach ein anders übersetztes Differential verbauen, meinetwegen ein kürzeres

    um schneller vorwärts zu kommen.

    Auch darf ich nicht irgendeinen anderen Motor verbauen, sofern nicht die gleiche Gangübersetzung, Achsübersetzung

    und auch Reifenkombination gefahren wird.

    Das gesamte Konstrukt wurde ursprünglich so zusammenhängend abgenommen und bestanden.


    Nun kommt ein Polizist daher und jubelt die Motordrehzahl auf einen Wert ausserhalb der Spezifikationen hoch,

    um einen Dezibelpeak nachzuweisen der die Geräuschwerte aus dem Fahrzeugschein übertrifft.

    Die Werte im Fahrzeugschein entstanden aber aus bereits oben beschriebenen Prüfverfahren.

    So, nun die Gretchenfrage: Ist so ein Meßergebnis überhaupt rechtlich verwertbar ?

    Eigentlich müsste das Fahrzeug unter den gleichen Prüfbedingungen gemessen werden. Obendrauf dann noch 2-3 Dezibel

    als Sicherheitspuffer da Autos altersbedingt auch mal etwas lauter werden können.


    Die Umwelthilfe hat damals auf diese Weise bereits versucht, BMW eine Abgasschummelei an einem 320d nachzuweisen.

    Am Ende stellte sich aber heraus daß sie das Fahrzeug mit unzulässig hohen Drehzahlen und extremen Gasschüben

    auf schlechte Werte hochgequält hatten. Das Auto erreicht im normalen Fahrbetrieb aber nicht solche Zustände, und

    wenn doch dann nur kurzzeitig wenn man es darauf anlegt.

    Letzteres kann man aber jedem Fabrikat unterstellen, denn es ist abhängig vom Umgang des Fahrers.

    Auch die sauberste Ökoschleuder kann mit 6500 Upm im 1. Gang durch die Stadt bewegt werden ......

    Die Umwelthilfe musste am Ende klein bei geben und konnte froh sein daß BMW nicht im Nachhinein auf Rufschädigung

    durch bewusste Manipulation geklagt hatte (ein taktisch guter Schritt).


    Zurück zur Automatik .... bei herkömmlichen Gebrauch werden 3750 Upm niemals erreicht ohne es bewusst zu provozieren.

    Daher ist diese Messgrundlage falsch und bei entsprechenden Scherereien würde ich versuchen mittels Anwalt dagegen vorzugehen.


    Vielleicht kennt sich ja jemand hier rechtlich genauer aus ?

  • Interessanter Gedankengang. Aber man darf nicht vergessen, dass das was im Schein steht nur zur referenz gilt auf die sich die polizei bei einer direkten vor ort messung beziehen kann. Eine korrekte Messung darf ja streng genommen nur unter gewissen bedingungen durchgeführt werden. Keine Schallreflektierende gegenstände in der Nähe, gewisser Winkel und Abstand, Toleranz 5db usw....

    Ich würd mir da keinen kopf machen. Hab mir ma en paar messungen angeschaut und bei besagter drehzahl hat der wert gestimmt oder war sogar geringer, in anderen Bereichen aber wieder eher mehr.

    Streng genommen könnte man quasi auch den Hersteller an den Branger stellen weil der Spritverbrauch nicht dem entspricht der unter normalem Betrieb zustande kommt.

  • Das wurde schon mal im MPPSK Thread beleuchtet.


    Rechtlich gibt es zwei Werte. Die Standgeräuschmessung und die Fahrgeräuschmessung.

    - Für die Standgeräuschmessung kann es einen db(A)-Wert im Fahrzeugschein geben, muss es aber nicht. Sie ist theoretisch optional. Auch muss keine Drehzahl angegeben sein, dann gilt automatisch maximal Drehzahl / 2.

    - Die Fahrgeräuschmessung muss jedes Fahrzeug einhalten - er ist ausschlaggebend.


    Die Standgeräuschmessung ist lediglich ein Indiz, dass schnell von der Polizei und Prüfstellen überprüft werden kann, um Manipulationen auszuschließen bzw. zu erkennen.

    Die Fahrgeräuschmessung ist extrem schwierig zu rekonstruieren - dazu muss umfangreiche Messtechnik und Umgebungsbedingungen vorhanden sein. Kann kein Polizist der Welt überprüfen.


    Kurz um: Die 90db(A) bei 3.750 U/min sind absolut rechtlich in ordnung und geben der Polizei/dem Prüfer eine einfache Möglichkeit, deine Abgasanlage hinsichtlich Manipulation zu überprüfen.

    Das Messverfahren für das Fahrgeräusch ist für deine Zulassung relevant und lässt sich nur unter schwierigen - ja fast schon laborartigen - Bedingungen ermitteln.

    Dort werden unter Umständen die 3.750U/min überschritten - muss aber nicht. Es gibt ein definiertes Prüfverfahren, welches eben eingehalten werden muss.

  • Ich kenne zum Beispiel jemanden mit einem 440i LCi ohne OPF der nur 78 DB eingetragen hat, ich wiederum 84 DB mit OPF. Da weis man auch nicht genau wie die Daten verwertet werden. Der Rest überwiegt ja mit 90 DB.


    Bei einer Messung vor Ort muss die Polizei 5 DB drauf rechnen, es muss 3 mal hinter einander gemessen werden, Falls dann etwas angezweifelt wird und die sagen das du Abgeschleppt wirst hast du den Joker in der Hand. Wenn du dem Abschlepper nicht unterschreibst bzw. die Unterzeichnung verweigerst darf dein wagen nicht angefasst werden, geschweige denn abgeschleppt werden und die Polizei steht Blöd da. Was aber dann Kritisch wird, wenn die Freunde in Blau einen Staatsanwalt kontaktieren und der einen Beschluss gibt das dein Auto sichergestellt werden darf, hat man so gesehen Pech gehabt und muss nachgeben.


    Es gibt auch die Regelung das eine allgemeine Verkehrskontrolle maximal 30 Minuten dauern darf, ausgenommen man hat einen Regelverstoß begangen. Mittlerweile ist man verpflichtet die Rechte seiner seits so gut es geht auswendig zu lernen damit man nicht in aller Öffentlichkeit schikaniert werden kann.

  • Die unterschiedlichen dB-Werte non-OPF zu OPF liegen daran, dass der mit OPF das Standgeräusch in allen Fahrmodi einhalten muss. Bei uns darf aber nur auf Comfort gemessen werden.