Alles rund um den B58-Motor.

  • die CFD Stage2 für den B58 ist mit exakt der gleichen Leistung angegeben wie die Stage 1 für den N55. Denke mal hier wird viel Copy&Paste im Gutachten vorliegen. Und vermutlich sogar die gleichen Fehler hinsichtlich Fahrzeuggewicht und "Tuningbox".


    Und wenns dann so läuft wie beim N55 hat er nichtmal die Leistung (wobei das beim B58, dank größerem Turbo ja eigentlich nicht so ein Problem sein sollte)


    Schade, dass bei der 517 PS-Map für den N55 erstmal nur der M2 drin ist. Für die anderen Modelle kannst wenn man die 40% beachtet eh nur auf 476PS gehen, wenn die 340 PS des 335i mit performance-paket die Referenz ist. Falls man einen MPPSK mit 360 PS als Referenz nehmen darf (Karosse blieb ja gleich beim LCI) dann sinds immerhin auch 504 PS).


    Wobei mir für die AG-Modelle auch was im Bereich von 450 PS oder so reichen würde. Mal sehen, was da noch kommt.


    Erstmal cool, dass es ja nun inzwischen von beiden Shops sowohl für N55 als auch für B58 solide Stage 1 (auch wenn die dumm benannt ist) gibt. Und nun kommen wohl auch noch für beide Motoren Stage 3 raus. Alles darüber ist dann halt über 40% und wird einfach nicht mehr umsetzbar sein.

  • Bei den F3x AG Modellen wird komischerweise immer die 340PS des F2x m40i als Reverenz genommen, deswegen machen die meisten nur 476PS mit Tüv und der Rest ist eben auf eigene Gefahr. Ich denke die 360PS werden nicht genommen oder dürfen nicht genommen werden, da es die ja ab Werk nie gab. Es ist/war immer eine Nachrüstung. Die 340PS jedoch waren ja ab Werk.

  • Ich glaube eher, dass die 340 PS als Basis genommen werden, weil nicht alle F-Reihen B58 eine 360 PS Variante hatten.

    Manche Fahrzeuge der F-Reihe hatten ja die 340 PS als maximale serienmäßige Motorisierung.

    So muss nur eine Software für alle B58 abgenommen werden und die Kosten für das Gutachten fallen geringer aus.

    Ansonsten müssten vermutlich zwei unterschiedliche Softwarestände für 340 und 360 PS geprüft und abgenommen werden.

    „Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen!“ - Walter Röhrl

  • Aber die 360 PS Variante (also nacher 504 PS) wäre dann nach der 40% Regelung zu stark für die Karosserie der 340 PS Fahrzeuge.

    Für diese müsste die Software dann also wieder abgeändert werden, was ein neues Abgas- und Geräuschgutachten zur Folge hätte.

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  • Aber die 360 PS Variante (also nacher 504 PS) wäre dann nach der 40% Regelung zu stark für die Karosserie der 340 PS Fahrzeuge.

    Für diese müsste die Software dann also wieder abgeändert werden, was ein neues Abgas- und Geräuschgutachten zur Folge hätte.

    Man könnte ja aber die Leistung auf XXXPS „limitieren“ bzw 35% abnehmen, es muss ja nicht immer auf Maximum gegangen werden.


    360PS = 504PS (40%)

    340PS = 476PS (40%)

    360PS = 486PS (35%)

    340PS = 459Ps (35%)


    Wenn die 360PS die maximale (40%) Leistung eingetragen bekommen ink Geräuschmessung, dann müsste doch die 340PS ebenfalls durchkommen, oder liege ich falsch?

  • Deutschland, seine Gesetze und Bürokratie. Da haben die wenigstens einen Überblick drüber....

  • Man könnte ja aber die Leistung auf XXXPS „limitieren“ bzw 35% abnehmen, es muss ja nicht immer auf Maximum gegangen werden.


    Wenn die 360PS die maximale (40%) Leistung eingetragen bekommen ink Geräuschmessung, dann müsste doch die 340PS ebenfalls durchkommen, oder liege ich falsch?

    Das wäre die logische Schlussfolgerung, ich bezweifle allerdings, dass das beim Bürokratieweltmeister Deutschland so einfach geht.

    So wie ich unseren TÜV kenne, könnten die Abgaswerte sich bei geänderter Software theoretisch (auch mit weniger Leistung) ja verschlechtern.

    Somit müsste das Ganze also nochmal neu geprüft werden, selbst wenn schon ein Gutachten für die 360PS Version vorliegt.


    Das Ganze ist selbstverständlich auch nur eine Vermutung meinerseits, bin ja kein TÜV Prüfer und somit kein Experte in diesem Bereich.

    „Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen!“ - Walter Röhrl

  • Von Aulitzky gibt es doch was legales auch für die MPPSK Modelle, aber auch nur 300kw/408Ps (zumindest beim M240i eingetragen)


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