Batterie entladen / Fremdstarten / Aufladen

  • Wer hat denn hier irgendwas von Manipulation der SSA oder Umgehen von Vorschriften geschrieben? Ich zumindest nicht.


    Tagesform und Streckenabhöngig, ob ich sie manuell ausschalte oder aktiv lasse. (wobei sie bei meinem F36 auch ohne jegliche Manipulation bei deutlich über 90er Fahrt bis zum Abstellen des Autos aus bleibt, wenn man den Knopf drückt). Habe aber auch viele Strecken, wo es total egal ist, da auf 200km einfach nur maximal 5 Gelegenheiten kommen, wo man überhaupt anhalten muss. Die Kollegne mit Handschaltern können es noch einfacher durch Treten der Kupplung unterdrücken, daran ist auch nichts verbotenes.


    Irgendwie entwickelt sich die Diskussion in eine vollkommen falsche Richtung… :(

  • Wer hat denn hier irgendwas von Manipulation der SSA oder Umgehen von Vorschriften geschrieben? Ich zumindest nicht.


    Tagesform und Streckenabhöngig, ob ich sie manuell ausschalte oder aktiv lasse. (wobei sie bei meinem F36 auch ohne jegliche Manipulation bei deutlich über 90er Fahrt bis zum Abstellen des Autos aus bleibt, wenn man den Knopf drückt). Habe aber auch viele Strecken, wo es total egal ist, da auf 200km einfach nur maximal 5 Gelegenheiten kommen, wo man überhaupt anhalten muss. Die Kollegne mit Handschaltern können es noch einfacher durch Treten der Kupplung unterdrücken, daran ist auch nichts verbotenes.

    Hallo,


    zweimal, habe ich auch nicht behauptet, dass Du derartiges geschrieben hast.

    Es schrieben noch einige andere hier weiter oben, wie du leicht feststellen kannst.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Ab einem bestimmten Baujahr ist das VORHANDENSEIN einer Start/Stop Automatik gesetzlich vorgeschrieben.

    Das bedeutet aber nicht daß sie nicht abschaltbar sein darf. Sie muss lediglich vorhanden sein und funktionieren.

    Wie ein Hersteller nun damit umgeht bzw. ob man sie nie oder nur teilweise abschalten kann (z.B. Sportmodus) bleibt offen.

    Sie ist jedenfalls Bestandteil der zugehörigen Euronorm und hat somit Einfluß auf das Abgasverhalten, denn wenn man sie

    gänzlich ausbauen würde wäre es theoritisch sogar eine Art von Steuerhinterziehung (ähnlich als wenn man den Kat ausbaut)


    Abschaltbar darf sie zwar sein, es besteht aber die Auflage daß sie sich beim nächsten Motorstart wieder neu aktiviert.

    Das ist alles. Wenn ich nun beim Anhalten die Kupplung trete, den Blinker einschalte oder das Lenkrad etwas eindrehe, dann

    wird der Motor nicht abgeschaltet. Bin ich nun ein Steuersünder oder habe ich was illegales getan, wenn ich auf diese Weise

    verhindere daß der Motor abgeschaltet wird ? Habe ich dadurch auf hinterhältigste Weise die Funktion manipuliert ? Nö !

    Codiert man jetzt seine Start/Stop Automatik in dem Sinne daß sie die letzte Einstellung dauerhaft behält, befinde ich mich

    in einer rechtlichen Grauzone.

    Einerseits hätte ich dadurch die Start/Stop Automatik zwar nicht entfernt und gegen die Euronorm-Auflage verstossen, jedoch

    wird die Vorschrift zur automatischen Aktivierung nach erneutem Motorstart nicht erfüllt.

    So ganz legal ist diese Sache also nicht, aber deswegen wird man auch nicht bei einer Kontrolle vor Ort enthauptet.

    Das System könnte schließlich auch einfach nur kaputt sein. Da wäre wahrscheinlich nur eine Mängelkarte drin, oder eben

    das Verweigern der TÜV Plakette.

    Baue (programmiere) ich hingegen das System vollständig aus, kann krimineller Vorsatz bewiesen werden.


    Ich für meinen Teil schlafe mit einer dauerhaft deaktivierbaren Start/Stop Automatik wie ein Baby.

  • Hallo,


    Die KFZ Steuer bemisst sich nach dem CO2 Ausstoß. Der Hersteller verbaut eine SSA in das neue Fahrzeug ein und stellt es dem TÜV zur Begutachtung und Erstellung eines Mustergutachtens vor. Mithilfe dieser Unterlagen beantragt der Hersteller beim KBA eine ABE. Das KBA erteilt dem Hersteller nach Antrag eine ABE. Mithilfe dieser BE darf das Fahrzeug zum Betrieb auf öffentlichen Straßen und Plätzen zugelassen werden. Werden Veränderungen am Fahrzeug im Sinne der erteilten ABE vorgenommen, dann erlischt die BE.


    Um die Einstellung nach Euro 6 zu behalten muss das Fzg. so wie dem TÜV vorgeführt und begutachtet, mit aktivierter SSA betrieben werden.


    Gesetzliche Grundlage in STVZO § 19, 2, 3 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.


    Das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland ist für einen Laien sehr kompliziert.


    Bitte hört auf Haarspalterei zu betreiben.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallöchen,


    Ich habe bei mir eine Dashcam im F31 verbaut und diese direkt an der Batterie angeklemmt, was nicht sonderlich schlau ist. Aufgrund des IBS habe ich natürlich eine Ruhestromverletzung der Klemme 30B. Wäre das Problem behoben, wenn ich das Dauerplus an einer Klemme 30 anklemme? Und würde die Möglichkeit bestehen, eine Klemme 30 im Kofferraum zu nutzen oder gibt es die Klemme 30 nur vorne bei der Beifahrerseite?


    Viele Grüße