Bei den Teilen die mit dem Fahrzeug homologiert sind (z.b Performance Spoiler, Diffusor) stand dies explizit dabei. Beim MPE wurde immer eine ABE mitgeliefert. Diese wäre ja total überflüssig gewesen.
F82 M4 M Performance AGA --> Unterschiede der (3?) Generationen
-
-
Edit
-
Hi Bubu,
aus einem anderen Forum...
PS: „Ich bin dran“ und gebe Updates, wenn es was Relevantes zu berichten gibt
Also ich bin TÜV Sachverständiger und möchte von daher auch was dazu sagen.
Grundsätzlich hat BMW von vornherein im Rahmen der Homologation des F8X die M Performance Anlage prüfen und genehmigen lassen , genau so wie den normalen Auspuff.
Recht Lasche EU Geräusch Vorgaben, die Ausnutzung von Toleranzen und die richtige Wahl des technischen Dienstes haben es möglich gemacht, dass rein theoretisch die MPE als gleichwertige Auspuffanlagen genehmigt wurde.
BMW hat die MPE dann wie in dem Bereich üblich mit einer E Nummer versehen und als Zubehör verkauft.
Leider sind durch Betrug und Manipulation und nicht zuletzt die ganzen Poser die ganzen Zubehör Auspuffanlagen mit E Nummern in Verruf geraten.
Und so wurden die Autos mit MPE natürlich auch unter die Lupe genommen.
Ist in der Tat auch schwer zu glauben dass so eine Auspuffanlagen legal sein kann.
Fakt ist aber dass mit Klappe zu so 86-88 db(A) Standgeräusch gemessen werden.
Eingetragen haben nicht OPF Modelle 85 DB(A)
Wie bereits hier erwähnt wurde , wird seitens TÜV und Polizei erst ab 5 db(A) ein Problem draus gemacht.
Es sei denn es wird noch was anderes gefunden , wie eine manipulierte Klappensteuerung, oder Entfernung der Kats, und so weiter.. .
Dann gibt's gleich ne Stilllegung.
Grundsätzlich dürfen die bestehenden MPE mit E-Nummer nicht einfach so eingetragen werden. Das ist EU Recht.
BMW hat in der neuesten Version der MPE die E-Nummer entfernt.
Somit ist die MPE jetzt wieder eine serienmäßige Auspuffanlagen und bleibt weiterhin legal.
Sie besitzt nur noch eine BMW Teilenummer und muss auch nicht eingetragen werden.
Auch wenn sich seitdem die EU Geräuschvorschriften geändert wurden, bleibt immer das zum Zeitpunkt der Erstzulassung geltende Recht bestehen.
Wem das Geld dafür nicht zu schade ist, dem würde ich die MPE definitiv empfehlen. Die Anlage ist wirklich unglaublich und einmalig.Und das von BMW selbst. In Summe ihrer Eigenschaften kommt da keine Zubehör Anlage heran.
Ich fahre sie übrigens selbst seit ein paar Monaten.
Und wurdest schon mal kontrolliert? Also wenn die Polizei mit ner offener Klappe kontrollieren will, kann ich da rechtlich irgendwie dagegen was machen? Wenn das spätestens beim Gutachter/tüv richtig gemessen wird, kann es dann sein, dass die dann auch mit offener Klappe messen? Oder gibt es da inzwischen ganz klare Regeln? Hab M4 Competition ohne OPF und überlege mir die MPE zu kaufen, aber Angst dass ich mit offener Klappe kontrolliert werde. Die Anlage ist ja an sich legal nehm ich an