Hallo, ich werde mir demnächst neue Felgen für meinen F30 320i zulegen und habe mich für 8.5x19 ET35 entschieden. Jetzt habe ich schon des öfteren hier im Forum gelesen, dass die Kombination 235/35 rundum passt. In der ABE der Felgen steht allerdings:
"Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein."
So wie ich das gelesen habe, haben die Leute, die diese Kombination fahren, keine Nacharbeiten machen müssen; warum steht das hier in der ABE?
Außerdem, da ich relativ neu in der Materie bin, würde ich gerne noch wissen, ob hier dann nur eine Änderungsabnahme oder Einzelabnahme erforderlich ist (ich habe sonst noch keine Änderungen am Fahrzeug vorgenommen). Den Unterschied habe ich noch nicht wirklich verstanden.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Viele Grüße