Beim 435i darf man die HJS Downpipe (ECE) mit M-Performance ESD auch legal fahren.
Ob man damit allerdings innhalb der +5db Lautstärke Toleranz gegenüber dem Wert im KFZ-Schein bleibt, das steht auf einem anderen Blatt..
Beim 435i darf man die HJS Downpipe (ECE) mit M-Performance ESD auch legal fahren.
Ob man damit allerdings innhalb der +5db Lautstärke Toleranz gegenüber dem Wert im KFZ-Schein bleibt, das steht auf einem anderen Blatt..
Beim 435i darf man die HJS Downpipe (ECE) mit M-Performance ESD auch legal fahren.
Sagt wer ?? Ach lass mich raten, bestimmt HJS oder ? Als ob die dir sagen würden, neee darfste net fahren ist voll illegal undso.....
Man die wollen ihr Zeug doch einfach nur verkaufen.....aber das ist wieder son Thema hier, fragste 10 Leute, bekommste 10 verschiedene Meinungen.
Genauso bei den Prüfern.....5 sagen ja, 5 andere nein. Glaube eine eindeutige und verbindliche Info wird man dazu niemals bekommen.....
Was soll man da jetzt glauben???
Im Zweifelsfall den freundlichen Herren/Damen bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle deiner Wahl. Mit den Unterlagen vorstellig werden, reine Auskunft kostet meist auch nichts. Egal wie viele Aussagen du hier lesen wirst, keiner von uns kann dir per Ferndiagnose eine belastbare Freigabe erteilen.
Ist bei sowas immer schwierig pauschal zu beurteilen. Wurde der Wagen umgeschlüsselt, ist die Grundlage eine andere, als wenn die Kenndaten geändert wurden. Und wenn in der Zulassung bspw. die Kombination 240kW mit Schlüsselnummer CGV und 265kW mit Schlüsselnummer CGW gelistet sind, heißt das nicht automatisch, dass 265kW mit CGV legal sind (da muss jemand gesondert beurteilen ob der relevante Teil gleich ist, siehe oben). Daher kann es durch unterschiedliche Grundannahmen zu vollkommen entgegengesetzten Aussagen kommen.
Alles sehr undurchsichtig, so langsam verliere ich die Lust und will , glaub ich die Downpipe nicht mehr .
Und... mein Baby hat außer der Performance Anlage nich habe auf dem 340i außer der Performance Anlage noch eine ander ansauganlage drauf. Laut Prüfständen kommen wir auf 385 ps , die Downpipe würde wohl auch nicht mehr viel bringen. Also wäre der ganze Aufstand umsonst ?
Ansauggeräuschdämpfer und Abgastrakt gehören zur selben Baugruppe und sind ebenfalls nicht in Kombination ohne Weiteres möglich. Wenn deine Ansaugung also eine ABE hat, dann ist diese nicht gültig, weil du ja das MPPSK ebenfalls verbaut hast.
Bilder der ansaugung bitte. Eventuri oder etwas aus dem 1er forum?
Ich hab beim TÜV nachgefragt, ob die Kombination MPPSK + HJS Downpipe legal ist. Sie ist nicht legal, da die ECE Zulassung der Downpipe nur gültig ist, wenn der Abgasstrang ansonsten serienmäßig ist.
Du müsstest wenn überhaupt die Kombination aus MPPSK + HJS Downpipe eintragen lassen. Dafür musst du halt ein gesondertes Gutachten vom TÜV erstellen lassen.
Das ist richtig.
ECE Downpipe = OK
ECE Abgasanlage = OK
ECE DP + ECE Abgasanlage = nicht OK, bzw. nicht legal ohne gesonderte TÜV Eintragung.
Ist alles sehr kompliziert und teilweise auch unlogisch.
Wer solche Dinge genau wissen will, wendet sich an die Tune It Safe Initiative und fragt "Mr. Safe.T", dahinter stehen verschiedenen Experten, die Ahnung haben.
https://www.tune-it-safe.de/
Herrlich, eine Werbeagentur weiß es natürlich ganz genau!
Natürlich sind ganz viele seriöse Partner angegeben. Aber das ergibt noch lange keine Aussagen die vor einem Gericht bestand hätten.
Ich liebe auch den Kommentar mit dem Veganer aus einem Artikel zur "sog. Initiative".
Diese "Initiative" soll vermutlich (beweisen kann ich das natürlich nicht) nur die soft-core Tuner davor abschrecken Geld in ihr Fahrzeug zu investieren, bzw. das "richtige, teure" Tuning zu nehmen
Zitat von https://www.tune-it-safe.de/impressum/Impressum
TUNE IT! SAFE!
c/o P.AD. Werbeagentur GmbH
Trotzenburg 1
58540 Meinerzhagen
Zitat von https://reifenpresse.de/2018/01/02/tune-it-safe-kampagnenfahrzeug-loest-shitstorm-auf-facebook-aus/Ein Tuner bringt es für sich auf den Punkt: „Schleifspuren (die angeblich von „Einstellfahrten“ rühren, aber teilweise bis aufs Blech gehen) an einem Kampagnenfahrzeug einer Initiative zu StVO-konformen Tuning haben etwas von: einem Veganer, der sich ein Steak bestellt, einem „Sea Shepherd“-Mitarbeiter, der in der Freizeit Robben schlachtet oder einem Bayern-Fan, der in Gladbach im Borussenfanblock sitzt und bei einem Tor der Borussen mitfeiert.“
Ich versuche trotzdem nochmal Bezug auf deinen Post zu nehmen, wir sitzen ja schließlich alle auf derselben Seite der "Anklagebank"
Alles anzeigenDas ist richtig.
ECE Downpipe = OK
ECE Abgasanlage = OK
ECE DP + ECE Abgasanlage = nicht OK, bzw. nicht legal ohne gesonderte TÜV Eintragung.
Ist alles sehr kompliziert und teilweise auch unlogisch.
Wer solche Dinge genau wissen will, wendet sich an die Tune It Safe Initiative und fragt "Mr. Safe.T", dahinter stehen verschiedenen Experten, die Ahnung haben.
https://www.tune-it-safe.de/
Kompliziert - bestimmt. Unlogisch - naja. Fangen wir doch mal vorne an: Die Abgasanlage hat kein ECE, sondern ein TÜV Gutachten. Und da steht
Zitat von Teilegutachten Nr.: 15-00574-CP-GBM-00Alles anzeigenII.
Durch die Umrüstung ergeben sich folgende Änderungen:
[...]
Standgeräusch : unverändert
Fahrgeräusch : unverändert
[...]
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Kombinationen mit weiteren Umrüstungen wurden nicht untersucht und erfordern eine gesonderte
Begutachtung nach § 19 (2) StVZO.
als da steht unter § 19 (2) StVZO:
Alles anzeigenDie Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
[...]
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
wobei zusätzlich nach § 19 (3) StVZO gilt
Alles anzeigenAbweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
[...]
2.für diese Teile
a)eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
b)[...]
erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind
[...]
Schaut man sich jetzt zusätzlich die ECE Genehmigung 103 (relevant für Austauschkatalysatoren) einmal genauer an, stellt man schnell fest:
5.3 Vorschriften über die Geräuschentwicklung und den Abgasgegendruck
Der Austauschkatalysator muss den technischen Vorschriften der Regelung Nr. 59 entsprechen
Und nach Regelung Nr. 59 gilt:
Vorschriften hinsichtlich der Geräuschpegel
6.2.1.Die akustische Wirksamkeit der Austauschschalldämpferanlage oder von Teilen dieser Anlagewird nach den in den Absätzen 3.1 und 3.2 in Anhang 3 der Regelung Nr. 51 beschriebenen Verfahren geprüft. Nach Anbringen der Austauschschalldämpferanlage oder Teilen davon an das in Absatz 3.3.3 beschriebene Fahrzeug müssen die mit den beiden Verfahren (für ein stehendes und fahrendes Fahrzeug) ermittelten Geräuschpegel eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
6.2.1.1.Sie dürfen die für den betreffenden Fahrzeugtyp zum Zeitpunkt seiner Genehmigung ermittelten Werte nicht überschreiten;
6.2.1.2.Sie dürfen die für das Fahrzeug nach Absatz 6.2.1 gemessenen Geräuschwerte nicht überschreiten, wenn dieses Fahrzeug mit einer Schalldämpferanlage ausgerüstet ist, die dem Typ derAnlage zum Zeitpunkt der Genehmigung des Fahrzeugtyps entspricht.
Beide Nachrüstungen ändern also nicht - 1x laut Gutachten, 1x laut ECE Genehmigung - das Abgas und Geräuschverhalten des Fahrzeugs.
Damit kann eine Kombination der beiden Maßnahmen das Geräuschverhalten ebenfalls nicht beeinflussen.
Da man als Privatperson trotz technischem Hintergrund durchaus als Laie angesehen werden kann, komme ICH nach Anwendung der in Deutschland gültigen Gesetze zu dem Schluss, dass wenn eine (theoretisch nicht geforderte) Messung ergibt, dass sich mein Fahrzeug innerhalb der im Fahrzeugschein angegebenen Abgas- und Geräuschemmisionen bewegt, zu der Erkenntnis, dass ich genau gar nichts unternehmen muss.
Da sich der Post jetzt doch etwas in die Länge gezogen hat und das Thema Recht berührt, folgt folgender DISCLAIMER:
Da ich keine Ausbildung im Bereich "Recht" genossen habe, darf ich qua Gesetz keine rechtliche Beratung durchführen.
Die obigen Kommentare beruhen also alleine auf den in Deutschland öffentlich einsehbaren Gesetzen und meiner subjektiven, persönlichen Interpretation derselben und stellen keine Grundlage für eventuelle Rechtsansprüche dar.
Und jetzt Feuer frei, ich bin auf ANtworten gespannt
PS: Ein letztes. Auch interessant was der Hersteller HJS - klar der will verkaufen - dazu sagt:
Den Verwendungsbereich jedes nach ECE REgelung 103 genehmigten Katalysator finden Sie in der Produktbeschreibung unter http://www.hjs-motorsport.de/produkte/tuning.html. Hier können sie auch anhand der Fahrzeugdaten nach dem für Ihr Fahrzeug genehmigten Katalysator suchen.
https://www.hjs-motorsport.de/…tuning/ece-downpipes.html »
340i / xDrive F31LCI/3K 265 kW
Die Schlüsselnummern mit 265kW ab Werk wurden (so hieß es hier irgendwo mal) nie verkauft. Das MPPSK gibt es nur nachgerüstet, daher ist es erst mal nur "Theorie", wenn die 265kW Fahrzeuge von HJS genannt werden.
Damit im Gutachten stehen kann, dass sich die Geräuschemissionen nicht verschlechtern reicht es ja aus, wenn nach Einbau des Teils die Grenzwerte des Fahrzeugs weiter eingehalten werden. Das heißt aber nicht, dass sich die Lautstärke in der Realität nicht verändert.
Angenommen die Downpipe macht +5dB, so kann sie trotzdem die Grenzwerte einhalten. Gleiches gilt für das MPPSK, macht theoretische +5dB mehr. Einzeln betrachtet passt. Wenn du jetzt kombinierst, dann hast du halt (wieder rein theoretisch) +10dB, womit du die Grenzwerte sprengen würdest.
Würde die Downpipe +0dB machen und das MPPSK auch, dann hättest du mit deiner Aussage wohl recht, dass die Kombination auch +0dB macht. Du kannst mir aber nicht erzählen, dass dein MPPSK+HJS Pfirsich genauso laut ist wie ein serienmäßiger Karren
Ich hab aber auch kein Jura studiert, daher sind das hier auch nur Mutmaßungen