340i mit HJS DOwnpipe

  • Hallo Guten Morgen,



    wenn sie eintragungsfrei ist, dann ist es rechtlich geklärt, allerdings gibt es von BMW keine Freigabe dafür, das kann dann Garantie bzw. Kulanztechnisch
    Probleme geben.



    Viele Grüße



    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Matthes
    [/quote]

  • Du kombinierst wahrscheinlich auch Teile mit ABE innerhalb der selben Baugruppe und wunderst dich dann, wenn dir die Polizei den Wagen abschleppen lässt ^^

  • Eben, das ist genau das gleiche wie wenn du z.b. ein Gewindefahrwerk eingetragen hast und dann eine Felge mit ABE drauf machst, welche eigentlich eintragungsfrei ist.
    Da die ABE sich aber auf ein Serienfahrwerk bezieht, muss die Felge in Kombination mit anderen Änderungen vom Fahrwerk natürlich auch eingetragen werden. Genau das selbe ist es mit der Downpipe!

  • Ja schon, aber ich habe die power and Sound Kit vom matthes schon 2 Jahre drin und er sagt tüv mäßig kein Problem weil die Downpipe eintragungsfrei. Nur es gibt keine bmw freigabe.

  • Die 265kw Variante ist im Gutachten mit aufgeführt. Die gab es ja nur mit MPPSK. Trotzdem nicht legal?

    Nein, aber eine gute Argumentationsgrundlage, mit der ein Prüfer arbeiten kann. In diesem Fall muss die Beurteilung "265kW-Variante unverändert <=> 240kW-Variante + MPPSK eingetragen" geleistet werden. Das ist nicht weder offensichtlich noch selbstverständlich. Dann kann es mit dieser Argumentation als Vergleichsgutachten gesehen werden. Wäre vermutlich günstiger, als die Alternative, aber ein anerkannter Prüfer auf ein Stück Papier schreiben.


    er sagt tüv mäßig kein Problem weil die Downpipe eintragungsfrei

    Ob "kein Problem" in diesem Kontext nun heißt "fahr' einfach damit rum" oder "wir haben/bekommen dafür ein Gutachten"... ?(


    Es ist auch nicht auszuschließen, dass ein Autohaus wie Matthes, gegenüber den Prüfern so argumentiert. Aber da das vorherige Zitat aus dem Kontext gerissen war ohne die Formulierung (bzw. die Interpretation) der Frage bekannt sind, kann es auch einfach sein, dass nur die Frage "MPPSK + eintragungsfreie Downpipe zulässig?" ohne inhaltliche Kenntnis der Zulassung beantwortet wurde.


    Das betrifft dann den reinen M Performance Endschalldämpfer sicherlich auch oder ? Das der mit der HJS DP nicht legal ist ?

    Ist eine nachträgliche Veränderung innerhalb der selben Baugruppe (Abgassystem), also gleiches Spiel.

  • Vielen Dank.
    Ja, der Artikel ist ebenfalls für Modelle mit M-Performance Kit problemlos passend und zugelassen.
    Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen



    Moritz Viertel



    Verkaufsteam
    Dein-Sportauspuff


    Was soll man da jetzt glauben???