Scheinbar kann man sich nichtmal mehr auf bmw Händler verlassen... Habe den Wagen mit EZ 06/2015 gekauft von einem anderen Baujahr bzw Produktionsdatum war nie die Rede. Jetzt habe ich herausgefunden, dass der Wagen von 08/13 ist...Wie sieht es denn da aus mit der Pflicht für die reifendruckkontrolle?
Hat er denn auch wirklich seine Erstzulassung im Juni 2015 gehabt oder war das nur die aussage des Verkäufers bzw die Angabe im Kaufvertrag?
Mich würde ja als Käufer nun interessieren, wieso und wo der wagen nahezu 2 Jahre lang rumstand