[Sammelthread] Auspuffanlagen, Endschalldämpfer 335i

  • Es gibt 2 Versionen:

    Teile-Nr.: 18302354340 - Für Automatik

    Teile-Nr.: 18302354339 - Für Handschalter


    Beide sind offiziell in Deutschland nicht mehr käuflich zu erwerben, auch wenn die ganzen auf BMW Teile spezifizierten Shops à la Leebmann24 etc. sie noch listen. Ich hatte bei mehreren Shops angefragt und es wurde eine Teilesperre seitens BMW verhängt, weshalb sie dir den auf keinen Fall verkaufen. Du findest jedoch auf eBay ein Angebot eines BMW Händlers aus UK, für beide Versionen. Dort steht auch nochmal explizit in den Auktionen, dass die 339 für MT und die 340 für AT ist. Jemand hier im Forum hat dort den ESD bestellt, er kam wohl auch relativ schnell an, hatte jedoch einen leichten Transportschaden. Schmeiß einfach mal die Suche an. Dank des Brexit kommen aber inzwischen noch Einfuhrabgaben in Höhe von 267€ oben drauf, also insgesamt 1.355,55€. Dafür aber schon inkl. der Chromblenden. Er bietet die ESDs auch inklusive der Carbonblenden an, aber das lohnt sich nicht. Wenn du die Version mit den Chromblenden bestellst und anschließend in Deutschland die Carbonblenden einzeln kaufst ist das immer noch günstiger und du hättest zusätzlich die Chromblenden sogar noch übrig zum verkaufen.

    In CH kaufen.

    Ich habe den dort noch bekommen.

    Wird in CH mit deutschem Teilegutachten(ECE) ausgeliefert.

  • Warum wurde da eigentlich ne Teilesperre verhängt? Ich hab den m-Performance-ESD für den handschalter ja auch dran und der ist soo leise, dass ich nicht wissen will, wie leise dann ein normaler Endtopf ist.

  • Keine Ahnung, ob das der richtige Thread ist, aber ich habe mal eine generelle Frage. Mir ist jetzt sehr häufig aufgefallen, das vollkommen legale Auspuffanlagen/Endschalldämpfer/Downpipes, was auch immer, trotzdem sehr oft zu laut sind (sprich bei einer ordnungsgemäßen Messung, lauter als der Wert im Schein). z.B. diese 1er und 2er sind alle deutlich zu laut, obwohl die Teile alle auf dem Papier legal sind:


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    In einem anderen Forum hatte ich von jemandem gelesen, der bei seinem 435i den M Performance ESD und die HJS 300er DP fährt, also auf Papier völlig legal. Eine Messung war zu laut und selbst nach Rückrüstung auf Serienzustand war er noch zu laut, sodass er Ihn noch leiser als Serie machen musste, um den Wert im Schein zu erreichen.


    Ich möchte trotzdem nicht auf Sound verzichten und mich würde interessieren, weiß jemand wie die Strafe aussieht, wenn bei einer Kontrolle alle Teile völlig legal sind, also quasi nicht illegal gehandelt wurde und lediglich die Messung zu laut ist? Hängt das davon ab, wieviel dB man drüber ist? Wenn es lediglich ein Verwangeld gibt und man das Auto anschließend "reparieren" (leiser machen) und nochmal beim TÜV vorführen muss, wäre das ja zu verkraften. Aber wenn trotzdem teuer abgeschleppt wird und ein teurer Gutachter kommt etc. und es Punkte in Flensburg gibt, sähe es schon wieder anders aus.

  • Ich denke, das ist komplett SItuationsabhängig. Der eine wird sagen: Du, du, du, der nächste gibt dir ein Verwarngeld und wieder ein anderer fährt das volle Programm.


    Esrtmal wird ja von der Polizei eine Standgeräuschmessung gemacht und erst wenn die 5dB lauter ist, als der im Schein angegebene Wert, dann wird eine Fahrgeräuschmessung angeordnet.


    Ich hab jetzt immer gehört, dass im Comfortmodus und nicht im Sportmodus gemessen werden muss. Ob der Polizist das dann genauso sieht, oder wo dazu die Gesetzesgrundlage steht, weiß ich jetzt auch nicht. Hier ist es evtl ratsam, dass wir uns mal schlau machen und die entsprechnde Gesetzespassage dann kennen.


    Was uns bei einer Messung das Genick bricht sind die Burbles im Sportmodus. Wenn man die verändert, dann wird das auch mit Serienauspuff und Downpipe nix mehr. Und mit anderer Downpipe kommen die halt auch lauter durch.

    Bei mir stehen 82dB im Schein, also hat man Luft bis 87dB. Aber mit Burbles seh ich da echt keine Chance.


    Zum Video. Die Art und weiße, wie die Jungs gemessen haben, ist sinnlos. So ist das nicht nach vorgabe. Man dreht den Motor auf die Drehzahl, hält diese kurz und lässt dann abtouren. Nicht mit Gasstößen. Noch dazu waren ja alle im Sportmodus und ich glaub auch viele mit veränderten Burbles...ist aber auch 5 Jahre alt das Video und die Thematik ist ja erst seit dem so richtig hochgekocht.


    Jetzt würde ich gerne mal meinen mit seriendownpipe und m-performance-ESD vernünftig messen, denke aber, dass der deutlich leiser ist, als das hier gezeigte.

  • In einem anderen Forum hatte ich von jemandem gelesen, der bei seinem 435i den M Performance ESD und die HJS 300er DP fährt, also auf Papier völlig legal.

    Ist leider imho so nicht in der Kombination legal, sondern müsste abgenommen werden, da zweimal eine Modifikation an der gleichen Baugruppe und auch wenn beide einzeln eine ABE haben, so bedeutet das nicht, dass dies auch in Kombination so ist. Gibt aber sehr viel Diskussion zu dem Thema, was aber nichtig wird, wenn die Rennleitung dich zum TÜ schickt.

  • Ist leider imho so nicht in der Kombination legal, sondern müsste abgenommen werden, da zweimal eine Modifikation an der gleichen Baugruppe und auch wenn beide einzeln eine ABE haben, so bedeutet das nicht, dass dies auch in Kombination so ist. Gibt aber sehr viel Diskussion zu dem Thema, was aber nichtig wird, wenn die Rennleitung dich zum TÜ schickt.

    Im Falle der Downpipe wird aber selbst von HJS behauptet, dass quasi ein Ersatzteil ist. Also eine ECE Zulassung und eben nicht "nur" eine ABE vor liegt. Gleiches gilt eigentlich beim Performance-ESD. Würden nur ABEs vorliegen, würde ich es ganuso sehen, aber hier sind beides quasi nur Ersatzteile und können daher durchaus gemeinsam verbaut werden.


    Im Endeffekt das gleiche, wenn man irgendwelche Querlenker und Federn ausm Zubehör verbaut, nur mit dem feinen Unterschied, dass Downpipe und ESD, tatsächlich das Fahrzeug verändern wohingegen es bei meinem Beispielk mit den Fahrwerksteilen prinzipiell gleich bleibt.


    Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich es auch abnehmen lassen.

  • Sag ich ja, wird heiß diskutiert und dass HJS diese Meinung vertritt ist kommerziell auch leicht nachvollziehbar.


    Aus den dutzenden Seiten Diskussionen, die es hier im Forum schon zu dem Thema gab und der Tatsache, dass heutzutage eher stillgelegt als mitgedacht wird, würde ich da eher pessimistisch rangehen.

  • Man müsste jetzt nur wissen, in welchem Modus nun eine Standgeräusch/Fahrgeräuschmessung vorgenommen wird, damit man auch mal wirklich sehen kann, obn diese Kombo zu laut ist oder nicht.


    Die Messungen aus dem Video sind rein von der Durchführung quark und erinnern eher an einen dB-Contest. Und man sollte natürlich tunlichst nichts an den Burbles machen.

  • Ist leider imho so nicht in der Kombination legal, sondern müsste abgenommen werden, da zweimal eine Modifikation an der gleichen Baugruppe und auch wenn beide einzeln eine ABE haben, so bedeutet das nicht, dass dies auch in Kombination so ist. Gibt aber sehr viel Diskussion zu dem Thema, was aber nichtig wird, wenn die Rennleitung dich zum TÜ schickt.

    Wie Marcus schon schrieb, hat beides ja eine ECE Genehmigung und nicht nur eine ABE.

    Offiziell auf der TÜV Website in den FAQs steht:

    "ICH MÖCHTE EINE ABGASANLAGE UND EINE DOWNPIPE ODER GEÄNDERTE ANSAUGUNG VERBAUEN. WAS MUSS ICH BEACHTEN?

    Alle drei genannten Teile beeinflussen das Geräuschverhalten. Die meisten Downpipes und Abgasanlagen besitzen eine EG/ECE-Betriebserlaubnis. Dadurch gelten die Teile als Austauschteile und sind, auch in Kombination, eintragungsfrei. Wird das serienmäßige Standgeräusch sowie das Fahrgeräusch eingehalten, ist keine Abnahme notwendig. Überprüft wird dies primär mit einer Standgeräuschmessung. Wird der in Feld U.1. in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Standgeräuschwert mit einer Toleranz von 5dB(A) eingehalten, so kann davon ausgegangen werden, dass auch das Fahrgeräusch im erlaubten Bereich liegt. Liegt das Standgeräusch über dem erlaubten Wert, so muss mit einer Fahrgeräuschmessung nachgewiesen werden, ob auch das Fahrgeräusch über dem erlaubten Wert liegt. Diese kann im Einzelfall kompliziert und teuer werden. Eine Fahrgeräuschmessung ist bei der Kombination von EG/ECE Abgaskomponenten mit geänderten Ansaugsystemen grundsätzlich notwendig. Weiterhin kann es durch die Kombination der Teile zu einer Leistungssteigerung kommen. Ist dies der Fall, müssen alle hierfür erforderlichen Punkte nach VdTÜV Merkblatt 751 erfüllt werden. Setzen Sie sich daher am besten vor dem Kauf der Teile mit Ihrem TÜV SÜD-Sachverständigen in Verbindung."


    Heißt für mich, Kombi aus HJS Downpipe und M Performance ESD brauche ich nicht einzutragen.


    Jetzt hattet Ihr geschrieben "Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich es auch abnehmen lassen."

    Vielleicht dumme Frage von mir, aber wie wäre der Ablauf? Es gibt ja keinerlei Dokumente, da ECE Teile. Fahre ich einfach zum TÜV und erzähle was ich da verbaut habe und die machen dann eine Standgeräuschmessung? Aber was schreibt der Prüfer dann in die Dokumente, ohne irgendwas vorliegen zu haben?

    Aber meiner Meinung nach scheitert es mit der vorsorglichen Abnahme sowieso bei der Standgeräuschmessung, auf Grund der Burbles, es sei denn vielleicht es wird ausschließlich im Comfort Mode gemessen.

  • Ich habe das wichtige mal hervorgehoben ... das würde für mich bedeuten, dass man es überprüfen muss, um legal unterwegs zu sein.


    Die Messung wird immer in Comfort gemacht und da sollten auch keine Burbles kommen, wenn man an der Software nicht was modifiziert (MHD etc) hat. Sollte die Messung innerhalb der 5dB zulässigen Toleranz sein, wird der nix reinschreiben und Du kannst Dich einigermaßen sicher fühlen ... werden die 5 dB überschritten, fährst Du halt ohne Zulassung durch die Gegend.


    Einen Nachweis wirst Du wahrscheinlich dafür nicht bekommen, ist aber ansich auch nicht notwendig, da das Fahrzeug diese Standgeräuschmessung jederzeit erfüllen muss, also hilft Dir im Zweifelsfall das einmalige erfüllen beim TÜV auch nix.