Gebrauchtkauf von Privat: Wirksame Garantien und sinnvolle Tests?

  • :thumbup:


    Vielleicht hört sich das aus Marketing Sicht besser an, weil du etwas individuelles bestellst. Das hat man dann vielleicht für den Neuwagen so "hergerichtet" und für den Gebrauchtwagen übernommen. Da kann man jetzt nicht wirklich was individualisieren.


    Es ist schon erschreckend, mich eingeschlossen, was man so im Kleingedruckten überliest oder nicht liest.
    Bin mir sehr sicher, dass in den angehängten Bedingungen das Wort Kaufvertrag sogar vorkommt.

  • Ich könnte mir auch vorstellen, dass es einen rechtlichen Hintergrund gibt. Bin allerdings zum Glück kein Jurist und deswegen nehme ich mal an, dass Kaufvertrag wohl andere Kausalitäten hat als eine Bestellung ... vielleicht ist Kaufvertrag bindender ... könnte mir vorstellen, dass eine Bestellung vielleicht irgendwie juristisch attraktiver für den Händler ist ... vielleicht wenn das Fahrzeug doch nicht geliefert werden kann, oder wenn die Lieferzeit immer länger wird, weil die Abgasnorm nicht bestätigt werden kann ... oder sowas in der Art.

  • Ich kenne nur den Paragraph 433ff. BGB.
    Eine Bestellung führt in der Regel zu nichts anderem. Die Bestellung ist der Antrag und mit Ausführung oder der Bestätigung wird der KV geschlossen, hab ich mal gelernt.
    Lang ist das schon wieder her :sleeping:

  • Wenn man zumindest in D ein Wagen aus der Ferne kauft und die Kaufabsicht beim Händler verbindlich angezeigt hat, bekommt man von ihm im Regelfall eine Bestellung übermittelt in der alle relevanten Fahrzeugdaten drin stehen. Diese Art des Autokaufes läuft in D unter Fernabsatzgesetz
    ergo- der Käufer kann beim Abholen des Wagens vom Kauf aus welchen Gründen auch immer zurücktreten oder nach dem Abholen des Wagens noch innerhalb von 14 Tagen (14-tägiges Rückgaberecht). Über die Nebenkosten von solchen Vorgängen reden wir jetzt nicht, es geht einfach um die Art des Vertrages und daraus folgenden Möglichkeiten.

  • verstehe - so macht es Sinn - gute Erklärung :thumbup:


    Ich war allerdings vor Ort. Bin probegefahren und habe vor Ort unterschrieben. Vermutlich macht man da aber keinen Unterschied mehr.


    Inzwischen vorsichtshalber beim Wohnsitz Finanzamt in Ö auch noch erfragt: Rechnung muss sein, alternativ "Eurotax Bewertung zur Feststellung des Werts" - wozu - der Preis steht auf der Bestellung? - egal da Rechnung vorhanden - siehe weiter unten...


    Dann beim Autohaus angefragt und Rechnung kam auch schon prompt inkl. Bestätigung der vollständigen Bezahlung :thumbup:


    Jetzt steht dem Bezahlen der NoVA am Finanzamt (zusammen mit dem Papier vom Importeur) hoffentlich nichts mehr im Wege.


    @Belgian76: Jetzt alles exakt so vorhanden wie von Dir erklärt :thumbup:


    Bis zum nächsten Schritt heißt es warten auf die Papiere vom Importeur :schnarch:

  • Perfekt! Alles gute für die Überführungsfahrt! ;)

    Bisheriges Fahrzeug: E93 335i N54
    Seit 03. Dezember 2019: F31 330d xDrive Sportline. Mods bisher: M-Lenkrad, Sportgetriebe & SLI codiert, M-Nieren schwarz