Die grobe Fahrlässigkeit muss meine Versicherung mir aber erstmal nachweisen und das kann sie in diesem Fall nicht. Denn wenn man mir nachweisen könnte dass ich bei Rot drüber gefahren wäre würde die gegnerische Versicherung nicht 50% des Schadens zahlen.
Wenn also die gegnerische Versicherung keinen Rotlichtverstoß nachweisen kann (weswegen ja 50/50 gemacht wird) wie soll es dann meine eigene Versicherung können?!
Anders sieht es aus wenn ich nen Unfall baue und danach bei der Blutentnahme 2 Promille Alkohol nachgewiesen werden