Bmw F30 335i xDrive vom Bmw Händler gekauft, Geräusche die Normal sein solllen ?!

  • Das hat mit der KfZ Rechtsschutz nichts zu tun ;) Hier würde wenn die ganz normale Rechtsschutz greifen, schließlich liegt das Problem ja im BGB / Sachmängelhaftung und nicht in der StVZO

  • Leider keine Rechtschutzversicherung... meine eigene Dummheit. Heutzutage braucht man für echt für alles eine Versicherung, grad für Kfz oder auch Haftpflicht... Termin bei meiner Versicherung WGV wurde bereits ausgemacht...
    Hatte nochmal ein Telefonat mit bmw München , mal schauen was daraus wird...

  • ADAC Verkehrsrechtschutz



    Der Baustein Verkehr bietet Schutz bei Auseinandersetzungen rund um
    Mobilität im Straßenverkehr – egal, ob Sie mit dem Auto, Fahrrad,
    E-Bike, Bus oder als Fußgänger unterwegs sind.



    Dazu zählen z.B. Schmerzensgeldforderungen nach einem Verkehrsunfall,
    Schadenersatz, Bußgeld oder Streit nach einem Fahrzeugkauf.



    Versicherungsschutz besteht bereits ab Vertragsbeginn ohne Wartezeit.

  • Ich meinte es nicht so rum dass die Verkehrs RSV nicht zahlt in diesem Fall, sondern dass bereits eine ganz normale RSV ausreicht weil der Streitpunkt eben Sachmängelhaftung ist.
    Verkehr, Beruf und Mietrecht sind ja meistens zusätzliche Bausteine zur „normalen“ RSV.


    Eine Verkehrs RSV würde ich schon alleine deswegen empfehlen wenn es zu einem unverschuldeten Unfall kommt und die Gegenseite einem eine Teilschuld reindrücken will.
    Die ein oder anderen Punkte in Flensburg inkl Bußgeld lassen sich dadurch auch sparen ;)

    Versicherungsschutz besteht bereits ab Vertragsbeginn ohne Wartezeit.

    Wird dem TE. aber auch nicht nützen, da der „Schadensfall“ ja in der Vergangenheit liegt und deswegen nicht mitversichert ist.


    @Hirschfelder
    Eine Erstberatung beim Anwalt kostet auch nicht die Welt und ist meist mit 80-150€ erledigt. Das Problem in deinem Fall sehe ich eher darin BMW nachzuweisen dass die Geräusche nicht normal sind. Das geht nur über einen Gutachter und der kostet mehrere Hundert Euro


    Es ist übrigens mitnichten so dass die RSV alles übernimmt ;) viele Leute denken das ist der kostenlose Freifahrtsschein für „ich verklage xy“. Gerade aber bei den Fällen wo man selbst Kläger und nicht Beklagter ist kommt es auf das Kleingedruckte an und die RSV hat z.B normal das Recht im Vorfeld die Erfolgsaussichten zu bewerten und kann bei entsprechend schlechten Aussichten eine Kostennahme verweigern.