Das stimmt auch, das gilt für die 1% Regelung. Alles andere ist ein normaler Geldwerter Vorteil. Das macht es vermutlich dann extrem komplex.
Ja das ist dann aber eine einmalige Sache deines Arbeitgebers - Hier sind aber auch viele unter dem Motto " wo kein Kläger da kein Richter" unterwegs.
Mal ein ganz anderes Beispiel: Ich habe jemanden im Umfeld, dort zahlt der Arbeitgeber den Firmenwagen über 1% Regelung. Der MA bekommt den Wert der 1% Versteuerung aber netto wieder zurück...
Effektiv versteuert er so nichts bzw. bekommt sein volles Gehalt.
Zu der weiteren Nachrüstung via CCD:
Ist an sich aber immer noch eine feine Sache, gerade für Firmen die z.B. nicht immer einen Neuwagen ordern sondern gerne mal auf rabattierte Vorführer greifen.
Da hat der MA ja doch noch die Möglichkeit das ein oder andere zu buchen... auf der anderen Seite wie schon erwähnt, bringt es den Gebrauchtwagenverkauf ebenfalls weiter.
Ich sehe das von daher gar nicht so kritisch, und im Vergleich zum Wettbewerb ist BMW da definitiv einen großen Schritt weiter.
Denn am Ende bleibe ich als Kunde ja auch beim Kauf zum Teil noch flexibel, wenn ich mich ggf. nicht gleich für manche Services entscheiden kann, achte ich auf die passende vorherige Hardware.