Hallo,
anhand der bislang hier getätigten Aussagen, kann ich nicht nachvollziehen, wo das Problem liegt.
Der Hinweis auf eine PUMA-Maßnahme in einem ETK wird nicht zwingend verbindlich mit einer tatsächlich notwendigen technischen Aktion zu verbinden sein.
Es erschließt sich mir auch nicht, dass die technische Aktion bzgl. des AGR-Kühlers bei dem Fahrzeug von sepp555 in 2016 durchgeführt worden sein soll....Laut Aussage von sepp soll „diese technische Aktion (AGR-Kühlertausch) schon über 2 Jahre vor Bekanntwerden bei seinem Fahrzeug behoben worden sein“. (Das kann ganz klar nicht sein) Aber das lese ich aus der Rückmeldung von BMW auch alles nicht heraus.
Oder hier wurde was unglücklich zusammengeschrieben....
Kühlwasserverlust KANN mit einem Fehler der AGR-Kühlung zusammenhängen, MUSS er aber nicht.
Naja, vielleicht kommt noch Licht ins Dunkle